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"Luftsteuer"

20.06.2020  |  Vertrauliche Mitteilungen

Im fränkischen Fürth gibt es sie längst: Eine "Luftsteuer" für z.B. an privaten Hauswänden aufgehängte Automaten (etwa für Zigaretten, Kaugummis oder Handy-Karten), die mehr als 15 cm auf den Bürgersteig ragen.

Seit dem Jahr 2009 müssen die jeweiligen Betreiber dann eine Luftsteuer von bis zu 1.000 € jährlich berappen. Zuvor war man in München allerdings mit einer "Luftsteuer“ für über den Straßenraum ragende Balkone gescheitert.

Nachdem ein Miteigentümer einer Eigentumswohnungsanlage als "Gesamtschuldner für alle Wohnungseigentümer“ hierfür rund 10.000 € zahlen sollte, zog er bis vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der das Vorgehen der Stadt für rechtswidrig hielt.

Der Landeshauptstadt fehle es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für eine Luftsteuer, hieß es damals.

Davon ließ man sich im ebenfalls bayerischen Würzburg nicht abschrecken, als man über eine neue Abgabe für Hauseigentümer nachdachte, die die Wände dämmen ließen und bei denen die dicken Dämmschichten ebenfalls über öffentlichen Grund ragen.

Weil man mit dieser "Luftsteuer“ grundsätzlich gewünschte Wärmedämmmaßnahmen konterkariert hätte, zogen die großen Stadtratsfraktionen im Rechts- und Wirtschaftsausschuß den Vorstoß zunächst wieder zurück.

Der Vorschlag ist damit aber noch nicht vom Tisch. Schon in diesem Herbst möchte man erneut darüber debattieren. Angesichts der hohen Einnahmeausfälle, die auch auf kommunaler Ebene in den nächsten Jahren zu erwarten sind, könnte eine Luftsteuer in Würzburg und an anderen Orten immer wahrscheinlicher werden...


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Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4394