Folgen Sie uns auf:

Lexikon

Bankrott

Der Fall des Bankrotts tritt ein, wenn ein Schuldner (eine natürliche oder juristische Person) seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht mehr erfüllen kann.

Der Ausdruck Bankrott stammt aus dem italienischen "banca rotta" und bedeutet soviel wie "zerbrochene oder leere Bank". Im anglo-amerikanischen Sprachraum spricht man von "Bankruptcy".

Juristisch korrekt und sprachlich eindeutig bedeutet Bankrott die (kriminell) vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Zahlungsunfähigkeit. Das Gegenstück ist die Insolvenz bzw. der Konkurs.

Als Synonym für den Bankrott hat sich das Wort Pleite eingebürgert.


Kategorie: Wirtschaft

Aktuellste Einträge
Populäre Einträge
Zufälliger Begriff
  • Historische Wertpapiere sind wertlos gewordene Wertpapiere von Unternehmen, die nicht mehr existieren und somit auch an keiner Börse mehr gehandelt werden.Die ehemaligen Wertpapiere bzw. Wertschriften dienen als effektive Stücke zu Dekorationszwecken (Wandschmuck) oder dienen der Sammelleidenschaft.Eine andere Bezeichnung für historische [...]
    Kategorie: Wirtschaft

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"