Folgen Sie uns auf:

Lexikon

Kursmakler

Der Kursmakler ist ein amtlich bestellter und vereidigter Börsenmakler, der für die amtliche Feststellung von Börsenkursen verantwortlich ist.

Kursmakler müssen von jedem autorisierten Händler (= Broker), der an dem jeweiligen Börsenplatz zugelassen ist, Aufträge entgegen nehmen und zur amtlichen Kursfeststellung mit einbeziehen.

In Deutschland unterliegen Kursmakler einer starken Beschränkung in Bezug auf Eigengeschäfte. Sie werden darüber hinaus von der Börsenaufsichtsbehörde auf Vorschlag des Börsenvorstands bestellt.


Kategorie: Wirtschaft

Aktuellste Einträge
Populäre Einträge
Zufälliger Begriff
  • Der Diner ist eine Pseudo- bzw. Kunstwährung des Fürstentums Andorra, der auf Anlage- oder Sammlermünzen zu finden ist.Weitere Informationen siehe unter: Andorranischer Diner [...]
    Kategorie: Dies & Das

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"