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Lexikon

Juristische Person

Eine juristische Person ist eine Vereinigung von Personen oder eine Vermögensmasse, die aufgrund hoheitlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann.

Im Unterschied zu den sogenannten rechtsfähigen Personengesellschaften oder sonstigen rechtsfähigen Personenvereinigungen sind juristische Personen vermögensmäßig vollständig unabhängig.

Die juristischen Personen können in zwei Gruppen unterteilt werden:

  1. juristischer Personen des Privatrechts
    • Körperschaften des Privatrechts
    • Stiftung bürgerlichen Rechts
  2. juristischer Personen des öffentlichen Rechts
    • Körperschaften
    • Anstalten des öffentlichen Rechts
    • Stiftungen öffentlichen Rechts

Das Pendant zu einer juristischen Person ist die Natürliche Person.


Kategorie: Wirtschaft

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