Folgen Sie uns auf:

Lexikon

Juristische Person

Eine juristische Person ist eine Vereinigung von Personen oder eine Vermögensmasse, die aufgrund hoheitlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann.

Im Unterschied zu den sogenannten rechtsfähigen Personengesellschaften oder sonstigen rechtsfähigen Personenvereinigungen sind juristische Personen vermögensmäßig vollständig unabhängig.

Die juristischen Personen können in zwei Gruppen unterteilt werden:

  1. juristischer Personen des Privatrechts
    • Körperschaften des Privatrechts
    • Stiftung bürgerlichen Rechts
  2. juristischer Personen des öffentlichen Rechts
    • Körperschaften
    • Anstalten des öffentlichen Rechts
    • Stiftungen öffentlichen Rechts

Das Pendant zu einer juristischen Person ist die Natürliche Person.


Kategorie: Wirtschaft

Aktuellste Einträge
Populäre Einträge
Zufälliger Begriff
  • Die New York Stock Exchange (NYSE) ist die größte Wertpapierbörse der Welt und gehört zur NYSE Euronext-Gruppe. Die NYSE ist auch unter dem Namen "Wall Street" bekannt, da sie an der gleichnamigen Straße in New York, USA ansässig ist.Die Handelszeiten an der NYSE sind werktags von 9:30 bis 16:00 Uhr Ortszeit EST (15:30 bis 22:00 Uhr MEZ). [...]
    Kategorie: Wirtschaft

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2025.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"