2.3.1. Das Goldverbot in den USA

 

1933, die Weltwirtschaftskrise war in vollem Gange, verbot der US-amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt für alle amerikanischen Staatsbürger im In- und Ausland den Besitz von Gold per Gesetz.

Die Konfiszierung des Goldes wurde am 5. April 1933 rechtskräftig und betraf sämtliche Goldmünzen, Goldbarren und Goldzertifikate, die bis zum 1. Mai 1933 bei der US-Notenbank abgegeben werden mussten.
Bei Zuwiderhandlungen konnten Haftstrafen von bis zu 10 Jahren und/oder bis zu 10.000 USD Strafe verhängt werden.
Im Gegensatz zur freiwilligen Abgabe, wo die US-Bürger für Gold eine minimale Zwangsentschädigung erhielten, wurde das Gold, das bei staatlich angeordneten Durchsuchungen gefunden wurde, entschädigungslos konfisziert.
Die USA schreckten bei der Suche nach Gold auch nicht vor der gewaltsamen Öffnung von privaten Bankschließfächern zurück, die systematisch durchsucht wurden.

Das Goldverbot für US-Bürger, das fast 40 Jahre gültig war, wurde erst mit dem Untergang des Bretton-Woods-System Anfang der 1970er Jahre aufgehoben.


22. Mai 2012 - 16:44 Uhr   Seite aktualisieren