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Die Währungsreform von 1948 in den drei westlichen Besatzungszonen

12.05.2005  |  Jan Kneist
Im Juni 1948 trat ein Ereignis ein, das die Deutschen in ähnlicher Form 25 Jahre zuvor schon einmal erlebt hatten - ihr Geld wurde fast komplett wertlos und eine ganze Generation verlor bis auf einen kleinen Rest all ihre Ersparnisse. Die Frankfurter Rundschau, die zu diesem Zeitpunkt übrigens immer noch für 20 Pfennig zu haben war, titelte am 19.06.1948: "X - Tag: Sonntag, 20. Juni 1948".
Da eine Inflation nicht aus dem Nichts entsteht, sondern daß dem eine exorbitante Ausweitung der Geldmenge ohne entsprechendes Warenangebot gegenüberstand, versteht sich von selbst. Bevor also auf die Währungsreform eingegangen wird, soll kurz die Vorgeschichte beleuchtet werden.


Finanz- und währungspolitische Entwicklungen vor der Währungsreform

Die Ursache der Zerrüttung der Reichsmark lag erwiesenermaßen in der Finanzpolitik des Dritten Reiches. Die Finanzierung des II. Weltkrieges erfolge auf deutscher Seite zum großen Teil mittels Neuverschuldung und nicht über Steuereinnahmen. Als Stichworte seien nur MEFO-Wechsel und das "rollende Verfahren" benannt. Hitler kannte die Wirkung auf die Kriegsmoral einer erhöhten Steuerlast noch vom ersten Weltkrieg und wollte eine Abstimmung "mit den Füßen" vermeiden. Da im Falle eines deutschen Sieges die Kriegskosten sowieso auf die Verlierer abgewälzt werden sollten, erschien der Reichsregierung eine Finanzierung über die Notenpresse legitim.


Die zurückgestaute Inflation

Um trotz des deutlich steigenden Umlaufes an Bargeld und der vermehrten Kontoguthaben keine offene Inflation auftreten zu lassen, installierten die Nationalsozialisten eine Reihe von Preis- und Lohnstopps. Gesetzliche Grundlagen dafür waren u.a. die "Preisstoppverordnung" vom 26.11.1936, die "Kriegswirtschaftsverordnung" vom 4.9.1939 und die "Verordnung über die Lenkung von Kaufkraft" vom 30.10.1941. Sie setzten damit die in der Weimarer Republik begonnene Politik konsequent fort. So stieg der Index der Großhandelspreise (1913 = 100) von 104,1 1936 auf 117,6 in 1944. Während des gleichen Zeitraumes erhöhten sich die nominalen Bruttoarbeitslöhne um insgesamt 18,9% (indiziert auf 1936 = 100). Nach Kriegsende hatte die Reichsmark endgültig ihre Funktion als Zahlungsmittel verloren und wurde durch Naturalhandel und schwarze Märkte abgelöst. Zigaretten erfüllten bis zur Währungsreform Geldfunktion und der Kampf ums Überleben bestimmte den Alltag .


Geldmengen- und Schuldenentwicklung bis 1948

Steuereinnahmen deckten bis 1945 gerade 29,2% des gesamten Geldbedarfes in Höhe von 657 Mrd. RM. Die Reichsschulden stiegen von 19,1 Mrd. RM 1938 auf 379,8 RM bis Kriegsende und der Bargeldumlauf, der im Jahre 1938 8,5 Mrd. RM betrug, erhöhte sich bis 1945 auf ca. 70 RM Mrd. Diese ausgewiesenen ca. 70 Mrd. RM wurden durch externe Ereignisse deutlich vermindert, so z.B. durch die Abtrennung der deutschen Ostgebiete und durch alliierte Beschlagnahme. Effektiv stellt sich die Umlaufmenge an Notengeld auf ca. 49 Mrd. RM dar, die durch Ausgabe von Militärmark der Besatzungsmächte und in Verkehr gebrachte Beutebestände bis 1948 auf 65 Mrd. RM anstieg. Der Umfang der Militärmark wird auf insgesamt 12 Mrd. RM beziffert, wovon die russischen Besatzungstruppen allein 3,6 Mrd. RM in Verkehr brachten. Abweichend davon spricht Henning von Besatzungsgeld in Höhe von insgesamt 15 bis 18 Mrd. RM. Dies wird vor dem Hintergrund der Tatsache verständlich, daß schon während des Krieges die Alliierten entschieden hatten, nach dem Sieg über Deutschland keine Maßnahmen zur Stabilisierung der Währung zu ergreifen.


Währungsreformvorschläge

Schon in der Endphase des Krieges erkannten Währungsexperten die aussichtslose Lage der Reichsmark und entwickelten Pläne, den Geldüberhang zu beseitigen. Ihrer Ansicht nach konnte es ohne Neuordnung des Geldwesens keinen wirtschaftlichen Aufschwung geben.

Ein Plan mit dem Titel "Übergangswirtschaft und Geldordnung" stammt von dem Münchner Nationalökonom Adolf Weber, der von ihm schon 1944 entwickelt wurde und vorsah, den Großteil des Geldüberhanges zu blockieren und mit der wirtschaftlichen Gesundung allmählich wieder freizugeben. Eine ähnliche Vorgehensweise schlug Paul Binder vor, der Sach- und Geldvermögen um bis zu 70% zugunsten des Staates belasten bzw. im Werte mindern wollte. Die Vermögensverluste durch den Krieg sollten berücksichtigt werden. Dieser Plan beinhaltete eine Reform- und eine Lastenausgleichskomponente. Ludwig Erhard, der spätere Wirtschaftsminister und Bundeskanzler, legte im Frühjahr 1944 die Denkschrift "Kriegsfinanzierung und Schuldenkonsolidierung" vor, in der er zur Beseitigung des Geldüberhanges einen scharfen Währungsschnitt und die Umwandlung des Überhanges in Reichsschuldtitel vorsah. Bei wirtschaftlicher Erholung sollten die Titel, die im übrigen niedrig verzinslich sein sollten, dann langsam freigegeben werden. Bruno Gleize, Vizepräsident der Deutschen Zentralen Finanzverwaltung in der sowjetischen Zone, schlug vor, die alte Reichsmark zu stabilisieren. Erreicht werden sollte dies durch ein Maßnahmenbündel aus Wirtschafts-, Finanz-, Geld-, Währungs- und Kreditpolitik.

Ein interessanter Reformplan, der bisher in der Literatur keine Erwähnung fand, ist der unter Vorsitz von Wilhelm Köhler von der Industrie- und Handelskammer Darmstadt 1947 entwickelte Vorschlag. Aufgrund der Unbekanntheit dieses Materials wird diesem Plan in dieser Ausarbeitung größere Aufmerksamkeit gewidmet, gefolgt von dem bekannten CDG-Plan.


Der Reformvorschlag der IHK Darmstadt

Der im Sommer 1947 vorgestellte Plan bestand aus drei "Takten", d.h. Teilen. Diese umfaßten ein "Gesetz zur Beseitigung des übermäßigen Notenumlaufs", "Richtlinien für die Errichtung einer Vermögensausgleichsbank (V.A.B.)", "Richtlinien, betr. die Regelung der Entschädigungsforderungen", ein "Gesetzt über die Erhebung einer Vermögenszuwachsabgabe", den "Entwurf eines Gesetztes über die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe" sowie Begründungen der Gesetzesvorschläge.

Im einzelnen sah der Plan folgendermaßen aus:

- Auszug aus dem Gesetz zur Beseitigung des übermäßigen Notenumlaufs:
  • § 1: Beschränkung des Notenumlaufs aller vier Zonen auf ein wirtschaftlich notwendiges Maß.
  • § 3: Verpflichtung, alle alten Noten auf Bankkonten gutschreiben zu lassen.
  • § 5: Nutzung alter Reichsbanknoten, mit neuem Nennwert überstempelt.
  • § 6: Ausgabe von 40 RM Neugeld an natürliche und juristische Personen, 60 RM an Erwerbstätige.
  • § 8: Höchstgrenze von 200 RM, die monatlich in bar ausgezahlt werden dürfen
  • § 13: Pflicht, Bargeldbestände, die den 1,5-fachen monatlich erlaubten Barbestand überschreiten, auf ein Konto einzuzahlen.

Alte Münzen sollten nach diesem Plan weiter im Umlauf bleiben. Die neu auszugebenden Banknoten würden ca. 3 Mrd. RM betragen und eine Abwertung des Altgeldes war zunächst nicht vorgesehen. Das Gesetz über die Erhebung einer Vermögenszuwachsabgabe war dazu bestimmt, einen Vermögensausgleich zwischen Geschädigten und Profiteuren des Krieges herzustellen, einen ersten Beitrag zur Verminderung der Reichsschuld zu leisten und Unterlagen zur endgültigen Festsetzung einer Vermögensabgabe beizubringen.

- Auszug aus dem Gesetz über die Erhebung einer Vermögenszuwachsabgabe:
  • § 1: "Der im zweiten Weltkrieg erworbene Vermögenszuwachs ist abzugeben"
  • § 4: "Als Vermögenszuwachs gilt der Wertunterschied zwischen dem Vermögen am 1. Januar 1940 und dem Vermögen am ..."
  • § 12: "Ein Vermögenszuwachs bis zu 2.500 RM bleibt in jedem Falle abgabenfrei. Die Abgabe wird außerdem nicht erhoben, wenn das Gesamtvermögen 10.000 RM nicht übersteigt"
  • § 16: "Die Abgabe hat grundsätzlich durch Übertragung von Guthaben bei Geldinstituten oder durch Aufrechnung von anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen jedweder Art an das Reich oder durch Hingabe von Reichsanleihen, Reichsschatzwechseln und dergleichen zu erfolgen"

Bemerkenswert hier ist, daß durch den Einzug des Vermögenszuwachses viel des überhängenden Geldes hätte abgeschöpft werden können, gleichzeitig die Bankbilanzen um Reichstitel (Aktiva) und Kundeneinlagen (Passiva) vermindert worden wären, ohne die Banken in Schieflage zu bringen. Das Reich hätte sich damit der Masse der Schulden entledigen können, ohne die Anleihen förmlich für notleidend erklären zu müssen. Erlitt jemand während des genannten Zeitraumes einen Vermögensverlust, so erwarb er Ansprüche in Höhe die Wiederbeschaffungswertes gegen die V.A.B.

- Auszug aus dem Gesetz über die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe:
  • § 1: "Geldforderungen jeder Art (unter Ausschluß der für den Verlust von Sachwerten erhobenen Entschädigungsansprüche) werden zum ... um ...% abgewertet."
  • § 13: "Die Steuer beträgt von den ersten 50.000 RM des steuerpflichtigen Vermögens ...%
    Die Steuer beträgt von den weiteren 50.000 RM des steuerpflichtigen Vermögens ...%
    Die Steuer beträgt von allen weiteren Beträgen des steuerpflichtigen Vermögens ...%"
  • § 16: "Zur Abgabe einer Erklärung ist verpflichtet:
    a) wer......steuerpflichtig ist, sofern sein Vermögen über 10.000,- RM beträgt.
    b) Wer einen Abwertungsanspruch von mehr als ... RM erzielt hat.
    c) Wer einen Ausgleichsanspruch wegen eines Abwertungsverlustes geltend machen will."

Wie auch bei der Vermögenszuwachsabgabe konnten hier Forderungen an das Reich in Anrechnung gebracht werden. Wer Schadenersatzansprüche geltend machen konnte, erhielt Anleihen der V.A.B. zugeteilt.

Fazit: Der Vorschlag der IHK Darmstadt stellt zweifellos eine interessante Variante einer möglichen Konsolidierung der Finanzen mit gleichzeitigem Lastenausgleich dar. Die hohe Unsicherheit äußert sich in den häufig auftretenden offengelassenen Quantifizierungen der zu erbringenden Leistungen. Die tatsächliche Erstausstattung der west-deutschen Bevölkerung belief sich im Juni 1948 auf 2,782 Mrd. DM, d.h. die Schätzung der IHK Darmstadt lag nah an der tatsächlich ausgegebenen Geldmenge. Zu berücksichtigen ist aber, daß der IHK-Vorschlag ganz Rest-Deutschland umfaßte. Eine Gefahr dieses Vorschlages, so er denn umgesetzt worden wäre, lag darin, daß teilweise erhebliche Freibeträge gewährt worden wären, die die Altgeldmenge nur ungenügend dezimiert hätten. Diesen Nachteil hat der IHK-Vorschlag mit den anderen Plänen gemein, die auf eine Stabilisierung der Reichsmark abzielten.


Der CDG-Plan

Erste vier-Mächte-Gespräche über eine Neuordnung des deutschen Finanzsystems fanden bereits Ende 1945 statt. Zu dieser diente Zeit Edward A. Tenenbaum im Stab von General Clay als Assistent des Finanzberaters. Tenenbaum war dort maßgeblich an den amerikanischen Planungen für eine deutsche Währungsreform beteiligt.

Diese erste Runde von Gesprächen sah eine Abwertung von Banknoten und -guthaben im Verhältnis 10:1 vor, wurde aber aufgrund der differierenden Interessenlagen der Alliierten nicht umgesetzt. Im Januar 1946 trafen drei Experten, Gerhard Colm, Joseph Dodge und Ray Goldsmith, in Deutschland ein und berieten mit deutschen Experten über Währungsfragen. Unter Berücksichtigung von etwa 30 deutschen Reformvorschlägen wurde im April die erste Fassung des "Plan for the Liquidation of the War Finance and the Financial Rehabilitation of Germany", des CDG-Planes, vorgelegt. Die endgültige Fassung datiert vom 20.Mai 1946 und bildete die Grundlage der weiteren Beratungen im Kontrollrat 1946 und wurde dann bei der tatsächlichen Reform vom 20. Juni 1948 im Westen fast unverändert umgesetzt.

Zentrale Anliegen des CDG - Planes waren folgende:
  • Abwertung aller monetären Forderungen im Verhältnis 10:1
  • Umstellung von Löhnen, Mieten, Steuern u.ä. im Verhältnis 1:1
  • Streichung der Reichsschuld
  • Ausgabe neuer Staatstitel an Banken zum Ausgleich der Bilanzen
  • Errichtung eines Lastenausgleichsfonds
  • Ausstellung von Zertifikaten an Kriegsgeschädigte und Einlösung aus der Verzinsung und Tilgung einer Zwangshypothek auf unbelastetes Vermögen
  • Vorübergehende Beibehaltung der Bewirtschaftungsmaßnahmen.



Vorbereitungen auf die Währungsreform

Die Vorbereitung der Währungsreform fand in drei Abschnitten statt.

1. Nachdem Verhandlungen deutscher Experten mit den Briten im November 1945, abgefaßt im „Detmolder Moratorium“, zu keinen Ergebnissen führten, wurde am 20. Mai 1946 die letzte Fassung des CDG-Planes von den Amerikanern vorgebracht.

2. Im Juli 1947 legte die Verwaltung der Bizone das sogenannte "Mindener Gutachten" vor. Dieses sah vor, die überschüssige Geldmenge stillzulegen und dann zu 80% in Kriegsschulden und Zertifikate umzuwandeln. Die Kriegsschulden sollten auf diese Weise von den Banken auf die Bevölkerung übergehen. Die Reichsschulden sollten zwar nicht untergehen, doch war ein Lastenausgleich vorgesehen. Das Gutachten sah ferner vor, eine Kopfquote von 50 RM 1:1 in neues Geld zu tauschen. Als Finanzierungsmittel der Wirtschaft sollten Wechsel wieder verstärkt in Anspruch genommen werden.

3. Am 10. Oktober 1947 wurde von der in Bad Homburg ansässigen Sonderstelle "Geld und Kredit" ein Gesetzt zur Neuordnung der Geldwirtschaft erarbeitet, welches am 8. April 1948 als "Homburger Plan" vorgelegt wurde. Dieser Plan sah ein "Kopfgeld" von 50 Mark pro Person vor. Darüber hinausgehende Beträge sollten 5:1 abgewertet werden. Von den 20% Neugeld wollte man 15% sperren und 5% einem Freikonto gutschreiben. Die gesperrten 15% sollten mit 1% p.a. verzinst und frühestens ab 1952 freigeben werden. Für die restlichen 80% Altgeld sollten sogenannte Reichsmark - Liquidationsanteile ausgegeben werden, über die nach noch festzulegenden Vorschriften verfügt werden dürfte. Die Guthaben aller Körperschaften des Reiches und der NSDAP sollten erlöschen. Im Vergleich zum "Mindener Gutachten" wurde auch der Lastenausgleich mittels einer zu gründenden Westdeutschen Ausgleichskasse umfangreich geregelt.

Mit dem Auszug der Sowjets aus dem alliierten Kontrollrat am 20. März 1948 zerstreuten sich die Hoffnungen auf eine gesamtdeutsche Währungsreform endgültig. Die Literatur macht dafür in erster Linie das Beharren der Russen auf den Notendruck in Berlin und Leipzig verantwortlich, doch entkräftet sich dieses Argument, da die Sowjets schon vor dem Auszug aus dem Kontrollrat nicht mehr darauf bestanden und auch in anderen Fragen kompromißbereit schienen. Den Sowjets mangelte es an geeignetem Papier und technischer Ausrüstung, um eine separate Reform vor oder parallel mit den Westalliierten durchzuführen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, daß die Amerikaner am 25. September 1947 den Beschluß zur Herstellung neuer Banknoten in den USA fällten und Ende 1947 die neuen Banknoten drucken ließen, scheinen die Kontrollratsverhandlungen bis März 1948 nur "Rückzugsgefechte" der Amerikaner gewesen zu sein, die auf eine separaten Reform im Westen hinarbeiteten. Das Gerücht, die Russen seien schon dabei, für ihre Zone in Leipzig neue Banknoten zu drucken, mag den Willen der Amerikaner nach einer separaten Reform auch bestärkt haben. Es verwundert nicht, daß die neue Zentralbank - die "Bank deutscher Länder" - am 1. März 1948 formell gegründet wurde, als die Sowjets noch im Kontrollrat waren. Die Weichen waren also längst gestellt. Die immer stärker zutage tretenden politischen Differenzen zwischen Westalliierten und Sowjets, hier seien besonders der Marshall-Plan vom Juni 1947 und die Truman-Doktrin vom März 1947 genannt, führten die Bemühungen um eine gesamtdeutsche Währungsreform ad absurdum.


Die Bank deutscher Länder

Die Gründung der "Bank deutscher Länder" war einer der letzten Schritte auf dem Weg zur westdeutschen Währungsreform. Vorbild für die neue Zentralbank war das amerikanische Zentralbankensystem, das stark dezentralisiert aufgebaut war. Die Amerikaner sahen im zentralistisch organisierten deutschen Bankensystem ein Übel, das erst die umfangreiche deutsche Rüstung und Kriegswirtschaft ermöglicht hatte. Für die amerikanische Militärregierung verfaßte Joseph M. Dodge als Finanzberater von General Clay mehrere Ausfertigungen von Richtlinien zur Neugestaltung der deutschen Bankenlandschaft, die unter anderem vorsahen:

  • sämtliche Banken zu dezentralisieren
  • die Reichsbank sowie die sechs Großbanken zu schließen
  • den Einfluß der Banken durch Abschaffung des Universalbankprizips zu mindern
  • eine alliierte Bankenbehörde aufzubauen, sowie
  • in jedem Bundesland eine Landeszentralbank zu errichten

So wurden die ehemaligen Außenstellen der Reichsbank zu insgesamt elf Landeszentralbanken, die wiederum das Stammkapital an der "Bank deutscher Länder" hielten. Dieses Grundkapital der BdL betrug 100 Mio. RM, später 100 Mio. DM und verteilte sich auf die Landeszentralbanken entsprechend derer Einlagen am Gründungstag der BdL, dem 1. März 1948. Zuerst errichtete man die Landeszentralbanken in der amerikanischen Zone per 1. Januar 1947. Ein Jahr später folgte die französischen Zone und zuletzt am 1. März 1948 die britische Zone. Die einzelnen Landeszentralbanken übten in ihren Ländern die Funktionen als Zentralbank aus, sie durften nur keine Banknoten ausgeben. Bis zur Gründung der Bundesbank führten die Landeszentralbanken die Bezeichnung: Landeszentralbank von Bayern, Hessen etc. Nach Gründung der Bundesbank ab 1957 dann Landeszentralbank in Bayern, Hessen etc., was die Überordnung der Bundesbank erkennen lies. Die Präsidenten der einzelnen Landeszentralbanken wurden von den Ministerpräsidenten bestimmt und wählten dann wiederum den Präsidenten des Direktoriums und den Präsidenten des Zentralbankrates. Das Schwergewicht lag klar bei den Landeszentralbanken und im Aufbau der "Bank deutscher Länder" spiegelte sich die spätere ordnungspolitische Struktur der Bundesrepublik Deutschland wider. Die BdL betrieb keine Geschäfte mit Privaten, sie diente den Landeszentralbanken als Abrechnungsstelle und Refinanzierungsquelle sowie führte die Kassengeschäfte für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und die spätere Bundesrepublik Deutschland durch. Trotz weitgehender Autonomie, hatte sich die BdL der Kontrolle und Aufsicht der Westalliierten zu unterwerfen.

Eine nach amerikanischem Muster föderal aufgebaute Notenbank war natürlich nicht für eine Planwirtschaft nach russischer Machart geeignet, weswegen die Russen in der östlichen Zone eine Notenbank als Planungs- und Kontrollinstrument der Zentralverwaltungswirtschaft installierten.


Das Konklave von Rothwesten

Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen für die Währungsreform geschaffen waren, setzte man sich ab April daran, die Details auszuarbeiten. Das amerikanische State Department verlangte eine Hinzuziehung deutscher Experten. Zu diesem Zwecke wurden K. Bernard, W. Budczies, W. Dudek, H. Hartlieb, E. Hielscher, H. Möller, O. Pfleiderer, V. Wrede, E. Wolf, W. Bussmann und R. Windinger benannt, die fast ausnahmslos der "Sonderstelle Geld und Kredit" in Bad Homburg angehörten.

Tenenbaum sicherte den Konklave-Teilnehmern zu, daß sie einen wesentlichen Beitrag für die Vorbereitung der Währungsreform erbringen sollten. Der Währungsausschuß des bizonalen Wirtschaftsrates ermutigte die Teilnehmer auch noch, so weit als möglich den Homburger Plan durchzusetzen und die Reform unbedingt mit einem Lastenausgleich zu verbinden. Später erwiesen sich diese Hoffnungen als Trugschluß. Am 20. April 1948 brachen die Teilnehmer in einem Militärbus von Bad Homburg zu einem ihnen unbekannten Ziel auf. Die Fahrt endete schließlich auf dem amerikanischen Militärflugplatz Rothwesten bei Kassel, wo sie ein mit Stacheldraht und Wachposten umgebenes Gelände und unwürdige Arbeits- und Unterkunftsbedingungen erwarteten. Allen Anwesenden war aber die Wichtigkeit bewußt, so daß sich bald unter den Deutschen eine gute Arbeitsatmosphäre einstellte.

Oberste Priorität hatte für die Westalliierten ein Übergangsgesetz (später das "Währungsgesetz"), das die umgehende Anmeldung von Altgeld vorsah, sollten die Sowjets in ihrer Zone mit einer Reform zuvorkommen. Auf diese Weise wollte man dem Zustrom von Altgeld aus der sowjetischen Zone begegnen. Dieser erste Vordruck wurde in der Nacht zum 22. April ausgearbeitet, dann den Vertretern der Westalliierten übergeben und sofort zum Druck nach England geflogen.

Am selben Tag erhielten die Konklave-Mitglieder von den Alliierten die "Umrisse der Geldreform" und den Entwurf eines "Gesetzes über die Grundsätze für die Konversion des Bargeldes und die Reduktion von Bankguthaben." Die "Umrisse der Geldreform" sollten in den nächsten Wochen noch für häufige Kontroversen sorgen. So standen die wesentlichen Eckpunkte der Reform schon fest:

  • Streichung von 70% des Altgeldes, Blockierung von 20%, 10% neues Geld
  • Löschung der Reichsschuld und Ausgabe von neuen Titeln der Länder an die Banken
  • Separate Regelung des Lastenausgleichs

Damit behielt der CDG-Plan seine Gültigkeit, obwohl das US State Department erst kurz zuvor plötzlich abweichende Vorschläge unterbreitet hatte. So sollte u.a. der Schnitt nicht 10:1 erfolgen, sondern weniger drastisch. General Clay gelang es aber, unter Androhung seines Rücktritts, dieses zu verhindern. Die deutschen Experten bekamen von diesen Verwicklungen hinter den Kulissen nichts mit, sie bildeten statt dessen Arbeitsgruppen, um so die Aufgaben effizienter zu bewältigen und besprachen in regelmäßigen Sitzungen den Fortschritt ihrer Arbeit. Die Hoffnung, doch noch einen Teil des "Homburger Planes" durchzusetzen, hatten sie aber nicht aufgegeben. Diese Hoffnung zerbrach erst am 30. April, als Tenenbaums Vorgesetzte Bennett, Beaulieu und Coats nach Rothwesten kamen, um sich über den Stand der Dinge zu informieren und verlautbaren ließen, daß der Zeitplan feststünde und Änderungen nur noch marginal möglich seien. Damit war den deutschen Experten endgültig bewußt geworden, daß eine echte Teilnahme ihrerseits nicht gewollt war, daß sie statt dessen nur die "Feinarbeit" zu leisten hatten. Der CDG-Plan sah eine Kopfquote von 25 DM pro Person sowie 10% Freiquote vor, was bei den deutschen Experten nochmals heftige Kontroversen auslöste. Besonders Ludwig Erhard setzte sich für 50 DM Kopfgeld und 5% Freiquote aus, was eher der Güterausstattung der Wirtschaft entsprechen sollte.

Meinungsverschiedenheiten bestanden auch in der Frage des Lastenausgleichs, den die Deutschen mit der Währungsreform geregelt haben wollten. Die Amerikaner bevorzugten aber eine separate Lösung zu einem späteren Zeitpunkt. Man einigte sich schließlich auf einen Absatz in der Präambel zum Währungsgesetz. In der Frage, wie die geteilte Hauptstadt zu behandeln sei, herrschte Ratlosigkeit, lag sie doch mitten in der sowjetischen Zone. Auf keinen Fall wollte man sie aber als Teil der sowjetischen Zone erscheinen lassen.

Am 8. Juni schließlich beendete man das Konklave und die deutschen Experten verfaßten ein letztes Memorandum, in dem sie erklärten, daß die ausgearbeiteten Gesetze und Maßnahmen nicht "in allen wesentlichen Punkten die Zustimmung der deutschen Seite gefunden hätten". Alle grundlegenden gesetzlichen und organisatorischen Voraussetzung waren fixiert und die eigentliche Währungsreform konnte beginnen.


Die Währungsreform

Mehrere Gründe bewogen die Amerikaner dazu, das neue Geld schon Monate vor der Währungsreform in den USA zu drucken. Dies waren u.a. das Fehlen großer Mengen geeigneten Papiers, mangelnde Druckkapazitäten in Deutschland und die Meinungsverschiedenheiten mit den Russen. Die gescheiterten Gespräche im Kontrollrat führten also dazu, daß die Amerikaner am 25. September 1947 beschlossen, die Noten selber zu drucken. Ab Oktober begann man mit dem Druck in New York und Washington. Fertig gedruckt waren die Geldscheine im Wert von 10,4 Mrd. DM bis März 1948, um anschließend unter dem Tarnnamen "Bird Dog" via Bremerhaven nach Frankfurt/Main gebracht zu werden. Dort lagerten die Banknoten wohlbehütet bis zum Tag der Währungsreform im alten Reichsbankgebäude. Ab 14. Juni wurde das Geld mit 800 Lastwagen und Sonderzügen zu den Landeszentralbanken befördert und zwei Tage später zu den Ausgabestellen.


Der "Tag X" und die Währungsreform

In den Tagen vor dem 20. Juni, dem Tag der Geldausgabe, stiegen die Reichsmarkpreise in ungeahnte Höhen. Die bevorstehende Währungsreform erwartend wurden Waren in entweder massiv gehortet oder man versuchte, noch so viel Reichsmark wie möglich in knappe Güter umzusetzen. Am 18. Juni verkündeten die Westalliierten die ersten beiden Gesetzte zur Neuordnung des Geldwesens, das Währungsgesetz und das Emissionsgesetz, die zum 21. Juni in Kraft traten. Zum 27. Juni trat das dritte Gesetzt zur Neuordnung des Geldwesens, das Umstellungsgesetz, in Kraft. Der Inhalt dieser drei Gesetze soll kurz erläutert werden.

Das Währungsgesetz regelte u.a., daß...
  • ab 21. Juni die Deutsche Mark als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel gilt (§ 1)
  • Anstelle der Rechnungseinheiten Goldmark, Reichsmark oder Rentenmark in Gesetzen, Verordnungen ... die Deutsche Mark zu verwenden sei (§ 2)
  • für Verpflichtungen in Reichsmark ein Moratorium bis 26. Juni erlassen wird (§ 4)
  • ein Kopfbetrag von 60 DM auszuzahlen sei, davon 40 DM sofort und 20 DM binnen zweier Monate (§ 6)
  • Altgeld bis zum 26. Juni abzuliefern und anzumelden sei (§ 10)
  • die LZB´s die Länder mit einem Sechstel ihrer Ist-Einnahmen zwischen 1.10.1947 und 31.03.1948 auszustatten haben (§ 15)
  • Gewerbetreibende und Freiberufler eine Übergangshilfe erhalten können (§ 17)

Die Durchführungsverordnung zum Währungsgesetz legte z.B. fest, welche Postwertzeichen und Fahrscheine ab sofort gelten, wo das neue Geld ausgezahlt wird usw.

Das Emissionsgesetz regelte, daß...
  • die Bank deutscher Länder das alleinige Recht zur Notenausgabe hat (§ 1)
  • die Bank deutscher Länder jederzeit das Recht hat, die von ihr ausgegebenen Noten und Münzen aufzurufen (§ 3)
  • der Betrag von neuen Noten und Münzen 10 Mrd. DM nicht überschreiten darf (§ 5)
  • die Bank deutscher Länder Mindestreservesätze für die LZB´s und die anderen Geschäftsbanken festlegt (§ 6)
  • mit 5 Jahren Gefängnis bzw. bis zu 100.000 DM bestraft wird, wer Geldzeichen fälscht oder anderes Geld in Verkehr bringt.


Das Umstellungsgesetz legte fest, daß...
  • "Altgeld" in die Gruppen I, II und III eingeteilt wird (§ 1)
  • Grundsätzlich RM in DM 10:1 getauscht werden, die Hälfte der DM frei verfügbar ist, die andere Hälfte auf ein Festkonto gutgeschrieben wird und über diese Hälfte innerhalb von 90 Tagen entschieden wird, Guthaben des Reiches, seiner Körperschaften und der Banken untereinander erlöschen (§ 2)
  • sich der Betrag an Neugeld um den Kopfbetrag bzw. den Geschäftsbetrag mindert (§ 4)
  • die Finanzämter die Rechtmäßigkeit des Altgeldes zu prüfen haben (§ 7)
  • den Geldinstituten für je 100 DM an Verbindlichkeiten 15 DM bei Sichtverbindlichkeiten und 7,50 DM bei befristeten Verbindlichkeiten gutgeschrieben werden (§ 10)
  • den Geldinstituten zur Deckung ihrer Verbindlichkeiten ein mit 3% verzinsliche Ausgleichsforderung gegen die öffentliche Hand zugeteilt wird (§ 11)
  • Reichsmarkforderungen grundsätzlich 10:1 umzustellen sind (§ 16)
  • regelmäßige Zahlungen wie Miete, Lohn, Renten etc. 1:1 umzustellen seien (§ 18)
  • Leistungen aus der Sozialversicherung bis zu einer Neuregelung 1:1 umzustellen seien (§ 23)
  • Wertpapiere, die Rechte gegen das Reich oder damit verbundene Organisationen sind, bis zum 26. Juli 1948 anzumelden seien...

Verbindlichkeiten des Reiches und seiner Körperschaften wurden ausdrücklich nicht für ungültig erklärt. Eine endgültige Regelung erfolgte erst mit dem Londoner Schuldenabkommen vom 17.02.1953.
Durchführungsverordnungen zum Emissions- und Umstellungsgesetz regelten noch eine Fülle von Details, z.B. die Behandlung von Kriegsgefangenen, von Banken und Versicherungen usw., auf die im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter eingegangen werden kann.

Als letztes neues Währungsgesetz wurde das Festkontengesetz im Oktober 1948 erlassen, welches den Umgang mit dem festgelegten Teil des neuen Geldes regelte.

Eine kurze Musterrechnung soll den Umtausch verdeutlichen:
Guthaben alt: 100 RM
Guthaben neu: 10 DM
Freigegeben: 5 DM
Festkonto: 5 DM
Freigabe Festkonto: 1 DM, 0,50 DM auf Anlagekonto bis 1954, Rest verfallen.

Aus 100 RM wurden also nur 6,50 DM, was eine deutliche Verschärfung der alten Pläne war und in der Bevölkerung großen Unmut auslöste. Am 20. Juni wurden insgesamt 5,7 Mrd. DM in Verkehr gebracht und bis 26. Juni rund 37 Mrd. RM aus dem Verkehr gezogen.


Die Währungsreform in West-Berlin

Berlin stand unter gemeinsamer Verwaltung der vier Siegermächte und Währungsprobleme waren damit vorprogrammiert. Nach dem Auszug der Russen aus dem Kontrollrat im März begann ab April die Blockade des Westteils der alten Reichshauptstadt.

Am 18. Juni, die Reform im Westen war bekanntgemacht, boten die Westalliierten den Russen Gespräche über Berlin an, die diese aber ablehnten und mit verschärfter Blockade beantworteten. Einen Tag später verkündete die sowjetische Militäradministration unter Strafandrohung, daß die in Westdeutschland herauszugebenden Scheine nicht in der Ostzone und Groß-Berlin gelten dürfen. Die Westmächte konnten dies nicht hinnehmen und die Ankündigung der Russen, ihre Reform am 23. Juni durchzuführen, zwang sie zur Entscheidung.

Der 22. Juni brachte jetzt die Entscheidung, da sich herausstellte, daß die Russen die alleinige Kontrolle über die Währungsangelegenheiten in Berlin wollten. Die Westmächte entschlossen sich kurzfristig, die DM West auch in ihren Berliner Sektoren einzuführen. Am 23. Juni gaben die Westalliierten die Währungsreform in ihren Sektoren bekannt, erklärten die sowjetischen Befehle für ungültig und führten die DM West ein.

Diese Entscheidung führte zur allumfassende Blockade Westberlins durch die Sowjets, die bis zum 11. Mai 1949 anhielt. Die DM West galt nur in den Westsektoren, die DM Ost in ganz Berlin. Im August verboten die westlichen Stadtkommandanten, Geld nach Ostberlin zu überweisen.

Eine letzte Chance einer gemeinsamen Währung für Berlin bot sich am 30. August, als die Westalliierten sich bereiterklärten, die DM Ost gegen Aufgabe der Blockade in ganz Berlin einzuführen. Unzulängliche Zusicherungen der Sowjets ließen sie davon wieder abrücken.

Die in Westberlin umlaufenden DM-West-Geldscheine wurden zur Unterscheidung mit einem "B" versehen - sie galten auch als Zahlungsmittel in Westdeutschland. Ab 20. März 1949 erklärten die Westmächte die DM-West zum alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel in West-Berlin.


Die Ausgleichsforderungen

Die Banken der Nachkriegszeit hatten mit einem besonderen Problem zu kämpfen: Durch die für wertlos erklärten Forderungen gegen das Reich, die einen Großteil ihrer Aktiva ausmachten, gerieten ihre Bilanzen in gefährliche Schieflage. Der § 11 des Umstellungsgesetzes versuchte genau dies zu regeln. Konkret am Beispiel der Deutschen Bank sah es so aus, daß sich bei einer Bilanzsumme von 9,03 Mrd. RM die nicht umstellungsfähigen Aktiva 7,91 Mrd. RM oder 87,6% beliefen.

Die in der Bankenverordnung geforderte Berechnung der Ausgleichsansprüche bis 31.12.48 war unmöglich, so daß erst im Oktober 1951 eine Umstellungsrechnung aufgestellt werden konnte. Dieser Rechnung zufolge besaß die Deutsche Bank eine Bilanzsumme von 767 Mio. DM, die 417 Mio. DM Ausgleichsforderungen und nach Umstellung nur 38,6 Mio. DM Eigenkapital aufwies. Insgesamt wurden per 31.12.1948 5,429 Mrd. DM Ausgleichsforderungen eingetragen, die bis 30. Juni 1949 auf 15,45 Mrd. DM anwuchsen, 1966 mit 23,575 DM Mrd. ihren Maximalwert erreichten und dann systematisch bis 1995 durch den Bundesbankgewinn und aus dem Staatshaushalt abgebaut wurden. Da die Einbuchung einer Ausgleichsforderung für die Banken nicht zahlungsmittelwirksam war, sie jedoch besonders in der Anfangsphase dringend Liquidität brauchten, konnten die Forderungen auch beliehen oder von der BdL angekauft werden.


Der Lastenausgleich

Von großen Teilen der Bevölkerung wurde es als ungerecht empfunden, daß einfache Sparguthaben so behandelt wurden wie andere Bankguthaben und sich Besitzer von Sachwerten deutlich besserstellen konnten. Eine Regelung existierte aber nicht, stand doch in der Präambel des Währungsgesetzes, daß ein Lastenausgleich eine von den deutschen Stellen zu lösende Aufgabe sei.

In der Folgezeit kam es zu einer Fülle von Gesetzen und Verordnungen, die den Lastenausgleich regelten: Eine Sondersteuer in Höhe von 50% wurde den Vermögenden auferlegt, zahlbar in 30 Jahren ab dem 1. April 1949. Das "Hypothekensicherungsgesetz" vom September 1948 entzog dem Schuldner den Abwertungsgewinn, indem dieser verpflichtet wurde, die Tilgungsraten an den Lastenausgleichsfonds zu zahlen. Eine Kreditgewinnabgabe für Gewerbetreibende saldierte Gewinne/Verluste aus der Schulden- und Forderungsabwertung.

Am 8. August 1949 wurde das "Soforthilfegesetz" erlassen, welches die gröbsten sozialen Mißstände linderte und insgesamt 4 Mrd. DM auszahlte. Dieses Gesetz wurde am 14. August 1952 durch das Gesetz über den Lastenausgleich abgelöst, welches Entschädigungszahlungen detailliert regelte. In den darauffolgenden Jahren wurden noch eine Reihe von Gesetzen und Novellen zur Regelung von Einzelfällen erlassen bis der Lastenausgleich 1979 mit der Aufhebung der Vermögensabgabe zu einem Ende kam. Über die Jahre wurden summa summarum 109 Mrd. DM umverteilt und die Kriegsfolgen relativ sozial ausgeglichen.


Schlußbetrachtung und Fazit

Die Währungsreform allein war kein Erfolgsgarant. Das Geheimnis ihres Erfolges liegt in ihrer Kombination mit durchdachter Steuer- und Wirtschaftspolitik. Schon am 24. Juni 1948 wurde das Leitsätzegesetz erlassen, welches eine Vielzahl von Preisstopps und Bewirtschaftungsverordnungen aufhob. Diese Unterfangen war riskant, doch standen dank der Warenhortung der vorangegangenen Monate ausreichend Konsumgüter bereit. Die Einschnitte, die die Menschen in ihren Besitzstand hinnehmen mußten, waren dramatisch und es spielten sich erschütternde Szenen ab. Doch gab es wieder eine Perspektive und ehrlicher Arbeit wurde wieder der Vorzug gegenüber Schwarzhandel gegeben. Nichtsdestotrotz entbrannte unter Historikern ein Streit über die Frage, ob denn die Währungsreform zwingend für den wirtschaftlichen Aufstieg Westdeutschlands gewesen sei.

Im Winter 1946/47 verschlechterte sich die wirtschaftliche Situation deutlich, was hauptsächlich an der darniederliegenden Infrastruktur lag. Als wichtigster Teil davon wurde das Transportsystem bis Ende 1947 wiederhergestellt, so daß die Ressourcen besser verteilt werden konnten und die Produktion anstieg. Dies änderte aber nichts an der Tatsache, daß das deutsche Geld quasi wertlos war und die Masse der Bevölkerung einen Kampf ums tägliche Überleben führte.

Wenn Geld nicht mehr als Tausch- und Wertaufbewahrungsmittel dient, wie soll dann jemand motiviert werden, für dieses Geld legal zu arbeiten? Um in Westdeutschland und -europa keinen pro-sowjetischen Aufstand ausbrechen zu lassen und um ihre Absatzmärkte zu sichern, entschlossen sich die Amerikaner zum Marshallplan. Wie die "goldenen 20er" zeigten, kann eine an sich kranke Wirtschaft durch Kredite von außen stark angekurbelt werden. Nachhaltig ist diese Entwicklung aber nicht, so daß der Kollaps unausweichlich ist. Der Marshallplan, so meine Meinung, schuf Nachfrage und überdeckte die währungspolitischen Mißstände - ein Aufschwung von niedrigem Niveau setzte ein. Die Währungsreform und die damit verbundenen steuer- und finanzpolitischen Maßnahmen aber setzen einen gesunden, sich selbst tragenden Aufschwung in Gang und die Wirtschaft kam zurück auf den langfristigen Wachstumspfad.

Vom 2. Quartal 1948 zum 3. Quartal stieg der Index des Produktionsvolumens von 50,3 auf 65,3 (1936=100) und zwischen 1948 und 1950 wuchs die Wirtschaft mit einer Jahresrate von über 15%. Trotz der noch Jahre anhalten Widrigkeiten, die mit der Systemtransformation von einer nationalsozialistischen Wirtschaft zur Marktwirtschaft verbunden waren, begründete die Währungsreform im Zusammenwirken mit der unter Führung Ludwig Erhards erarbeiteten Wirtschaftspolitik den Wiederaufstieg der Bundesrepublik nach dem zweiten Weltkrieg.


© Dipl.-Kfm. Jan Kneist





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Literaturverzeichnis (Auszug):

(1) ABELSHAUSER, Werner: Wirtschaftsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland (1945-80), Frankfurt/M. 1983
(2) BUCHHEIM, Christoph: Die Währungsreform 1948. In: VfZG 36 (1988), S. 189-231
(3) HENNING, Friedrich-Wilhelm: Das industrialisierte Deutschland 1914-92. Paderborn/München/Wien u.a. 1974, erw. Neuausg. 1993
(4) MUTHESIUS, Volkmar: Augenzeuge von drei Inflationen. Erinnerungen und Gedanken eines Wirtschaftspublizisten. Frankfurt/M. 1973
(5) ROEPER, Hans: Die D-Mark. Vom Besatzungskind zum Weltstar. Frankfurt/M. 1978
(6) WANDEL, Eckhard: Die Entstehung der Bank deutscher Länder und die deutsche Währungsreform 1948. Frankfurt/M. 1980.




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