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Scientific Metals gibt Einzelheiten zur geplanten Aktienzusammenlegung und Privatplatzierung bekannt

17.01.2017  |  IRW-Press
16. Januar 2017 - VANCOUVER, BRITISH COLUMBIA - Scientific Metals Corp. (STM oder das Unternehmen) (TSXV: STM) (Frankfurt: 26X) (OTCQB: SCTFF) freut sich, Einzelheiten zur geplanten Zusammenlegung seiner Stammaktien bekannt zu geben. Am 10. Januar 2017 hat das Board of Directors des Unternehmens im Einklang mit den Gründungsunterlagen des Unternehmens den Beschluss gefasst, eine Zusammenlegung der ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien des Unternehmens im Verhältnis 4:1 zu genehmigen (die Zusammenlegung).

Das Unternehmen verfügt derzeit über 121.616.249 ausgegebene und ausstehende Stammaktien. Nach Abschluss der Zusammenlegung werden voraussichtlich rund 30.404.062 Stammaktien des Unternehmens in Umlauf sein (Rundungsanpassungen wurden hier nicht berücksichtigt).

Im Zuge der Zusammenlegung werden keine Bruchteile von Aktien ausgegeben. Bei Aktionären, die andernfalls zum Bezug eines Bruchteils einer Stammaktie berechtigt wären, wird eine Abrundung auf die nächste ganze Anzahl an Stammaktien vorgenommen. Bei Bruchteilen von Aktien erfolgt keine Barauszahlung.

Der Ausübungspreis und die Anzahl der Stammaktien des Unternehmens, die bei Ausübung der ausstehenden Aktienoptionen, Warrants oder anderen wandelbaren Wertpapieren ausgegeben werden, werden entsprechend der Zusammenlegung verhältnismäßig angepasst.

Das Unternehmen hat im Zusammenhang mit der Zusammenlegung nicht die Absicht, seinen Namen zu ändern oder ein neues Börsenkürzel für den Handel an der TSX Venture Exchange (TSXV) einzuführen. Die Zusammenlegung muss von der TSXV genehmigt werden.

Sobald die TSXV ihre Zustimmung erteilt hat, wird das Unternehmen die erforderlichen Unterlagen ausfertigen, damit die Zusammenlegung wirksam wird. Ist dies geschehen, ergeht ein Übermittlungsschreiben per Post an die Aktionäre. Darin werden diese davon unterrichtet, dass die Aktienzusammenlegung in Kraft getreten ist. Sie werden ersucht, ihre Zertifikate mit dem Nachweis der von ihnen gehaltenen Stammaktien vorzulegen, welche nach Zusammenlegung durch Stammaktienzertifikate ersetzt werden, die der Anzahl an ihnen zustehenden Stammaktien entsprechen. Bis zur Übergabe entspricht jedes bestehende Stammaktienzertifikat für sämtliche Verwendungszwecke jener Anzahl an Stammaktien, zu deren Bezug der Inhaber im Anschluss an die Zusammenlegung berechtigt ist.

Das Board of Directors des Unternehmens ist der Ansicht, dass die Aktienzusammenlegung dem Unternehmen eine flexiblere Vorgangsweise im Hinblick auf zukünftige Unternehmensaktivitäten ermöglichen, die Marktgängigkeit der Stammaktien als Anlageprodukt steigern und das Interesse eines größeren potenziellen Anlegerpublikums wecken wird, wodurch das Unternehmen auch eher in der Lage sein wird, weitere Gelder für die mittelfristige Finanzierung seiner betrieblichen Unternehmungen zu beschaffen.

Zusätzlich zur Aktienzusammenlegung gibt das Unternehmen bekannt, dass das Unternehmen - vorbehaltlich der Genehmigung durch die TSXV - eine Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung plant. Die entsprechenden Einheiten (jede eine Einheit) sollen zu einem Preis (nach Zusammenlegung) von 0,20 $ pro Einheit begeben werden und einen Bruttoerlös von bis zu 2.000.000 $ erwirtschaften. Jede Einheit setzt sich aus einer Stammaktie aus dem Unternehmensbestand und einem ganzen Stammaktienkaufwarrant zusammen. Jeder Warrant berechtigt den Inhaber zum Erwerb einer Stammaktie zu einem Preis (nach Zusammenlegung) von 0,40 $ pro Aktie und kann innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausgabedatum ausgeübt werden. Die im Rahmen der Privatplatzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer Veräußerungsbeschränkung und müssen vier Monate lang gehalten werden. In Verbindung mit dieser Transaktion ist gemäß den Statuten der TSX Venture Exchange die Entrichtung einer Vermittlungsprovision (Finder's Fee) an eine anspruchsberechtigte unabhängige Partei fällig.

Das Unternehmen hat die Absicht, den Nettoerlös aus dieser Privatplatzierung für das Phase-I-Explorationsprogramm in seinem Flaggschiffprojekt, dem Kobaltkonzessionsgebiet Iron Creek in Idaho, für den weiteren Ausbau seiner Lithium- und Kobaltkonzessionen sowie für allgemeine betriebliche Zwecke zu verwenden.

Das Unternehmen berichtet außerdem, dass der Verkäufer der unternehmenseigenen Konzession in Suriname eine zivilrechtliche Klage gegen das Unternehmen erhoben hat (Notice of Civil Claim) und behauptet, dass bestimmte Beträge im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag nicht bezahlt wurden. Das Unternehmen hat einen Rechtsbeistand beigezogen und wird sich gegen diese Klage mit Nachdruck verteidigen, die von der Unternehmensführung als haltlos erachtet wird.



Nähere Informationen erhalten Sie über
:

Scientific Metals Corp.
Brian Kirwin, President
T: (775) 772-0165
E: bongold@intercomm.com
E: info@scientificmetalscorp.com
Webseite: www.scientificmetalscorp.com



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