Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Explorer Venerable Ventures plant Aktienkonsolidierung

25.04.2024  |  Minenportal.de
Venerable Ventures Ltd. gab bekannt, dass das Unternehmen beabsichtigt, seine Stammaktien im Verhältnis von 2:1 zu konsolidieren. Das Unternehmen geht davon aus, die Konsolidierung in den kommenden Wochen durchzuführen und wird eine weitere Pressemitteilung veröffentlichen, in der das Datum des Inkrafttretens der Konsolidierung bekannt gegeben wird. Die Konsolidierung unterliegt der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange.

Venerable Ventures ist ein kanadisches Rohstoffunternehmen, das sich mit dem Erwerb, der Exploration und der Entwicklung von Mineralgrundstücken beschäftigt, wobei der Schwerpunkt auf dem Grundstück Trout liegt. Die Trout Liegenschaft befindet sich 65 km südwestlich von Vanderhoof, British Columbia, auf dem Nechako Plateau und umfasst eine Fläche von 9.631 Hektar. Die Liegenschaft befindet sich etwa 40 km nordnordöstlich des Blackwater-Projekts von NewGold.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"