Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold - ab wann wieder interessant?

28.11.2024  |  Christian Kämmerer
Zweifelsfrei ist Gold unverändert interessant. Denn das Handelsjahr 2024 zählt im Hinblick auf die generelle Performance bereits zu einem historischen Jahr. Auf die aktuelle und kurzfristigere Chartsituation bezogen, befindet sich das edle Metall jedoch in einer anhaltenden Konsolidierungsphase.

Erst bei einem Anstieg über 2.713 USD spielt die Musik wieder klar aufseiten der Bullen. In weiterer Folge wäre dann das nominale Allzeithoch bei rund 2.790 USD interessant, bevor es über die 2.800 USD-Marke weitergeht. Im Dezember werden wir anhand der Monats-Pivot-Punkte weitere Marken sondieren.

Unterhalb von 2.685 USD bleibt der Goldpreis jedoch im Konsolidierungsmodus, sodass es nochmals in Richtung 2.525 USD abwärts gehen könnte. Erst unterhalb davon dürfte sich der Druck merklich erhöhen.

Open in new window
Quelle Chart: stock3


© Christian Kämmerer
Freier Finanzanalyst
www.TA4YOU.com



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit investiert.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"