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New Dawn Mining Corp. gibt ein weiteres Update zum aktuellen Stand seines vorgeschlagenen Indigenisierungsplanes

27.02.2012  |  Presse
Toronto, Ontario, 24. Februar 2012. New Dawn Mining Corp. (TSX: ND, WKN: A0N FZS) ("New Dawn" oder das "Unternehmen") gibt aufgrund der letzten Presseberichte bezüglich Aktivitäten der Tochtergesellschaft des Unternehmens Falcon Gold Zimbabwe Limited und bestimmter Marktentwicklungen mit Bezug auf Indigenisierungsfragen in Simbabwe ein umfangreiches Update zum Status des vorgeschlagenen Plans der Indigenisierung und dazugehöriger Angelegenheiten.

Ein neuerlicher Pressebericht enthielt die fehlerhaften Behauptungen, dass New Dawn unrechtmäßig versuche, den Indigenisierungsprozess in Simbabwe zu umgehen, indem es den Chuitsa Basismetall-Claimblock in eine neu registrierte simbabwische Tochtergesellschaft, Great Punch Investments, einbringt. Dieser Bericht bezog sich auf Aktionen, die im normalen Geschäftsverkehr bei Anstrengungen des Unternehmens zur Segmentierung seiner Bergbaubetriebe in Simbabwe, zur Auftrennung der Basismetall-Explorationsprojekte und der Goldabbau-, Entwicklungs- und Explorationsprojekte in unterschiedliche operative Tochtergesellschaften (eine davon war Great Punch Investments), stattfanden. Der Grund für die Auftrennung liegt in Finanzierungs-, Management- und operativen Angelegenheiten, da Basismetalle anders sind und zu anderen Sektoren als der Goldbergbau gehören. Great Punch Investments ist eine vollständige Tochtergesellschaft von Falcon Gold Zimbabwe Limited, so dass für alle praktischen Zwecke die fraglichen Eigentumsverhältnisse unverändert sind. Diese Aktion umfasste Einheiten unter gemeinsamer Kontrolle und wurde ohne Geldzahlungen eingerichtet, um Explorations- und Kapitalpläne für jegliche zukünftige Entwicklung der Basismetall-Claims umzusetzen. Die Bewertung der Basismetall-Claims ist in einem vorläufigen Stadium und jede zukünftige Exploration und Entwicklung würde über den Zeitraum mehrerer Jahre stattfinden. Alle weiteren Arbeiten auf diesen Claims hängen von günstigen Explorationsergebnissen, Zugang zu angemessener Finanzierung und anderen Faktoren ab. Basierend auf den jetzt verfügbaren geologischen Informationen stellen die Chiutsa Claims weder für Falcon Gold Zimbabwe Limited, noch für New Dawn ein bedeutendes Projekt dar.

Dieser Prozess ist eine normale unternehmensinterne Angelegenheit, die zu keiner Änderung der Eigentumsverhältnisse oder der operativen Kontrollstruktur der Geschäftsanlagen des Unternehmens in Simbabwe geführt hat und er wird keinen Einfluss auf New Dawns Pläne und Anstrengungen haben, die Indigenisierungsanforderungen in Simbabwe zu erfüllen. New Dawn wird diese Tochtergesellschaften in Simbabwe, die zu diesem Zwecke gegründet wurden, weiter in Übereinstimmung mit den Gesetzen betreiben. Jede dieser simbabwischen Tochtergesellschaften muss laut Indigenisierungs-Gesetzen indigenisiert werden und als vollständige Tochtergesellschaften der operativen Tochtergesellschaften des Unternehmens in Simbabwe unterliegen diese neu gegründeten Tochtergesellschaften automatisch dem derzeit vorgeschlagenen Indigenisierungsplan des Unternehmens und sie werden als Teil des letztendlich akzeptierten Indigenisierungs- und Umsetzungsplan des Unternehmens indigenisiert.

Die Regierung von Simbabwe ist im Prozess der Umsetzung einer Indigenisierungspolitik, bei der alle einheimischen Unternehmen zu 51% einheimischen Simbabwern gehören müssen. New Dawns simbabwische operative Tochtergesellschaften Casmyn Mining Zimbabwe (Private) Limited, Falcon Gold Zimbabwe Limited und Olympus Mining Limited sind derzeit alle nicht-indigene Unternehmen im Sinne des Indigenisierungs- und Wirtschaftsbeteiligungs-Gesetzes, das am 9. März 2008 zum Gesetz gemacht wurde, und der dazugehörigen Vorschriften, die als "Statutory Instrument 21“ von 2010 am 29. Januar 2010 amtlich bekanntgemacht wurden.

Am 25. März 2011 veröffentlichte die Regierung von Simbabwe Minimumanforderungen für die Indigenisierung der Bergbauindustrie (die "Bekanntmachung“), die fordern, dass jedes nicht indigene Bergbauunternehmen mit Netto-Vermögenswerten von mehr als 1 US$ verpflichtet ist, bis zum 9. Mai 2011 einen Indigenisierungsplan einzureichen. Die Bekanntmachung sagte, dass jedes solche Bergbauunternehmen verpflichtet ist, 51% seiner Anteile, abzüglich des Prozentsatzes, der schon vorher an qualifizierte einheimische simbabwische Unternehmen oder Anleger übertragen wurde, an eine designierte Einheit abzugeben hat.

Die Bekanntmachung definierte eine "designierte Einheit“ als eine von mehreren spezifizierten staatseigenen oder staatskontrollierten Einheiten oder Mitarbeiter-Aktienbeteiligungs-Modellen. Die Bekanntmachung besagte auch, dass der Wert der an die designierte Einheit zu übertragenden Aktien auf Basis einer Bewertung kalkuliert wird, die mit dem Minister für Jugendentwicklung, Indigenisierung und Wirtschaftsbeteiligung (der "Minister“) und dem nicht indigenen Bergbauunternehmen vereinbart wird. Dabei wird Simbabwes souveränes Eigentum der von dem nicht indigenen Bergbauunternehmen ausgebeuteten oder auszubeutenden Minerale berücksichtigt.

Das Unternehmen hat seinen vorgeschlagenen Indigenisierungsplan (der "Indigenisierungsplan“) beim simbabwischen Ministerium für Jugendentwicklung, Indigenisierung und Wirtschaftsbeteiligung (das "Ministerium“) im April 2011 eingereicht und nach ersten internen Diskussionen mit dem National Indigenisation and Economic Empowerment Board (Nationaler Rat für Indigenisierung und Wirtschaftsbeteiligung, "NIEEB“) seinen vorgeschlagenen Indigenisierungsplan im Mai 2011 geändert. Im August 2011 hat das Unternehmen eine vertrauliche Absichtserklärung (die "Absichtserklärung“) mit dem Ministerium, das über NIEEB agiert, geschlossen, wodurch ein breit angelegtes Netzwerk für New Dawn errichtet wurde, um mit der Regierung von Simbabwe hinsichtlich der Strukturierung und Umsetzung des vorgeschlagenen Indigenisierungsplans umzugehen.

Diesbezüglich wurde im August 2011 von NIEEB ein Bewertungsunternehmen ausgewählt und der zuvor erwähnte Bewertungsbericht wurde Anfang November 2011 abgeschlossen, bei NIEEB eingereicht und dieser wurde als Basis für weitere Diskussionen genutzt. Basierend auf den Schlussfolgerungen des Bewertungsberichts und basierend auf den Bedingungen der Absichtserklärung hat New Dawn seinen vorgeschlagenen Indigenisierungsplan überarbeitet und aktualisiert und am 29. November 2011 einen vorgeschlagenen abschließenden Indigenisierungs- und Umsetzungsplan eingereicht. Danach hat sich das Management des Unternehmens mit Vertretern des Ministers und von NIEEB am 16. Januar 2012 und mit dem Minister und NIEEB Vertretern am 18. Januar 2012 getroffen, um weitere Punkte hinsichtlich der Struktur und der Umsetzung des vorgeschlagenen Indigenisierungs- und Umsetzungsplans des Unternehmens zu besprechen.

New Dawns vorgeschlagener Indigenisierungsplan besteht aus mehreren Bestandteilen, darunter die direkte Beteiligung verschiedener indigener Investoren mit zusammen ca. 36% am Kapital von New Dawn. New Dawn hat auf Anfrage des Ministeriums und von NIEEB Vertretern auf dem Treffen am 16. Januar 2012 spezifische Details zu New Dawns vier vorschlagenen indigenen Investorengruppen dargelegt, um so von NIEEB eine Zertifizierung als qualifizierte indigene Investoren für New Dawn zu erhalten. Seit diesem Treffen hat New Dawn keine nachfolgende schriftliche Kommunikation vom Ministerium oder von NIEEB erhalten.

Ebenfalls ist in dem vorgeschlagenen Plan die Errichtung eines Mitarbeiter-Aktienbeteiligungsprogramms und eine Treuhandvereinbarung für die Gemeinde über ca. 15% Eigenkapitalanteil an den simbabwischen Tochtergesellschaften des Unternehmens enthalten, so dass auf diese Weise ein breit angelegte Teilnahme einheimischer Simbabwer an New Dawns simbabwischen Bergbaubetrieben erreicht wird.

Der zuvor erwähnte Prozess und der sich daraus ergebende finale Indigenisierungs- und Umsetzungsplan stellen Anstrengungen zur Entwicklung eines Indigenisierungsplans dar, der sowohl für die Regierung von Simbabwe als auch für die Hauptbeteiligten des Unternehmens akzeptabel ist. Durch die Förderung neuer Kapitalinvestitionen durch indigene Beteiligte in das Unternehmen zum fairen Wert, beabsichtigt New Dawn seine Verpflichtungen zu erfüllen, den Indigenisierungsgesetzen und -vorschriften in für einheimische Simbabwer sozialer und wirtschaftlich vorteilhafter Art und Weise und bei wirtschaftlicher Machbarkeit für das Unternehmen zu erfüllen. Der Abschluss des Indigenisierungsplans des Unternehmens und Mittel von diesen einheimischen Anlegergruppen soll New Dawn Zugang zu weiteren Kapitalressourcen verschaffen, um seine Anstrengungen, die jährliche Goldproduktion auf ca. 100.000 oz bis Dezember 2014 zu erhöhen, zu unterstützen.

New Dawn setzt seine vertraulichen Diskussionen mit der Regierung von Simbabwe über das Ministerium und NIEEB fort, um die offenen Fragen zu klären und so den Abschluss und danach die Umsetzung des vorgeschlagenen Indigenisierungsplans des Unternehmens zu ermöglichen.

Das Unternehmen erwartet, dass die Umsetzung eines abschließenden Indigenisierungsplans die Einhaltung zahlreicher rechtlicher, wertpapierrechtlicher, steuerlicher und regulatorischer Anforderungen verlangt, deren Erreichung einige Monate oder mehr dauern kann.

Dennoch, da es weiter große Unsicherheit um die Umsetzung der Indigenisierungsgesetze und Vorschriften in Simbabwe gibt, kann es keine Sicherheit geben, dass das Unternehmen bei seinen Anstrengungen, den Indigenisierungsgesetzen und Vorschriften unter wirtschaftlich machbaren Bedingungen und Konditionen zu entsprechen, Erfolg haben wird. Das Unternehmen ist gegenwärtig nicht in der Lage, die Auswirkungen der Nichterreichung oder Umsetzung eines von der Regierung von Simbabwe genehmigten Indigenisierungsplan vorherzusagen. Weitere Informationen werden den Aktionären geliefert, wenn solche Diskussionen durchgeführt wurden oder wenn die Entwicklungen es sonst erfordern.





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Der Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Ian R. Saunders, B.Sc., Präsident, Chief Executive Officer und Direktor von New Dawn Mining Corp., überprüft. Er ist eine qualifizierte Person entsprechend NI 43-101.

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