Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Brio Gold meldet operative Ergebnisse des zweiten Quartals

17.07.2015  |  Minenportal.de
Brio Gold Inc., eine Tochtergesellschaft von Yamana Gold Inc., gab gestern die vorläufigen Produktionsergebnisse des zum 30. Juni geendeten Quartals und des ersten Halbjahres 2015 bekannt. Das Unternehmen förderte im Quartal 35.211 oz Gold zu durchschnittlichen Cashkosten von 773 USD/oz. Für die erste Jahreshälfte konnten insgesamt 66.389 oz zu durchschnittlichen Cashkosten von 797 USD/oz verbucht werden.

Die Goldproduktion stammt aus den beiden Minen Pilar und Fazenda Brasileiro. In Q2 entfielen 21.237 oz Gold auf die Mine Pilar, für das Halbjahr beträgt der Wert 40.390 oz. Aus Fazenda Brasileiro stammten im Quartal 13.974 oz Gold und im Halbjahr insgesamt 25.998 oz. Brio Gold befindet sich damit nach eigenen Angaben auf einem guten Weg, das Produktionsziel von 130.000 oz zu durchschnittlichen Cashkosten von 730 USD/oz im Gesamtjahr 2015 zu erreichen.

© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Yamana Gold Inc.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"