Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold ruhig, zweites Standbein wäre gut

14.12.2015  |  Hannes Huster
Der Goldpreis pendelt weiterhin um 1.070 USD. Eine starke Gegenbewegung sieht anders aus, jedoch ist dies im Vorfeld der FED-Sitzung am Mittwoch auch nicht anders zu erwarten gewesen. Was nun wichtig wäre, ist ein zweites Standbein im Bereich oberhalb der 1.060 USD:

Open in new window

COMEX: Weiterhin gut für Gold

Die neuesten COT-Daten stammen vom 08.12.2015 und der Goldpreis notierte zum Stichtag bei 1.071,75 USD zum Fixing in London, 4,85 USD höher als zum Stichtag der Vorwoche.

Die COMMERCIALS haben Ihre Extrempositionierung mit der leichten Erholung des Goldpreises verlassen. Die Netto-Short-Position stieg von -2.911 auf -13.997 Kontrakte.

Die Netto-Short-Position liegt aber immer noch weit im antizyklischen Kaufbereich für Gold.

Netto-Short-Position der COMMERCIALS 01.07.14 bis heute:

Open in new window
Quelle: COT-Daten der CFTC, Chart: eigenen Datenbank www.dergoldreport.de


Nachfolgend der langfristige Chart der Position seit 15.07.2008:

Open in new window


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"