Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Rausgeschmissenes Geld

25.10.2007  |  Theodore Butler
(Am 24. September nahm ein Bundesrichter in New York die letzten Anhörungen zur Sammelklage entgegen, die, im Bezug auf Kosten der Lagerhaltung von Edelmetallen, von 22.000 Kunden Stanley Morgans angestrebt wurden war.)

Die Parteien konnten sich auf einen Vergleich einigen. Morgan Stanley wird einige Millionen Dollar zahlen und ist ermahnt wurden, die Lagerprozesse für Edelmetalle zu überdenken. Es wurde dennoch keinesfalls ein weiteres Fehlverhalten seitens Morgan Stanley festgehalten. Leider werden die Teilnehmer an der Sammelklage nur sehr wenig Geld erhalten und die Praxis der Lagerhaltung für Edelmetalle bei Stanley Morgan kann im Grunde so weiterbestehen wie gehabt. Alles was jetzt noch aussteht, ist die abschließende Zustimmung des Richters.

Bei dieser Angelegenheit geht es im Besonderen darum, ob Morgan Stanley und viele andere, große Finanzorganisationen, die behaupten Silber für ihre Kunden zu halten und zu lagern, wirklich auch in Besitz dieses Silbers sind. Zu diesem Fall ist es erst gekommen, nachdem ich vor einigen Jahren eine Reihe von Artikeln geschrieben hatte. Ich stelle mit zugegeben recht großer Zufriedenheit fest, dass dieser Fall eine meiner wichtigen Überzeugungen, trotz aller seitdem hervorgebrachten Anzweiflungen, bestätigt hat. (Als ich damals die betreffenden Artikel schrieb, wurde der Namen Morgan Stanley gar nicht genannt, ich hatte keine Ahnung, dass sich daraus ein Gerichtsprozess entwickeln würde, in welchem jene involviert sein würden.)

Seit langem schreibe ich nun schon über meine Ansichten in Bezug auf die zwei Typen von Silber bei der Silberlagerung: Hier gibt es echtes Silber und Papiersilber - kaltes, hartes Metall versus erdachtes oder vorgegaukeltes Silber. Ich gab zu bedenken, dass die Investoren sich täuschen könnten, wenn sie glaubten, das von ihnen gehaltene Metall würde wirklich existieren. Ich warnte davor, dass freie Lagerung ein gewisser Hinweis auf das Nichtvorhandensein des Metalls sei und selbst die Zahlung von Lagergebühren dessen Existenz nicht beweisen würde.

Ich bot eine ganz einfache Lösung an, um herauszufinden, ob das Silber nun wirklich existiere oder nicht. Meistens kommt das gelagerte Silber in Form von 1000-Unzen-Barren vor, diese werden mit einer Seriennummer gekennzeichnet und haben ein spezifisches Gewicht. Wenn ein Investor nun Bescheid wissen möchte, dann braucht er oder sie nur die Seriennummer und das spezifische Gewicht des Barrens (ihres Eigentums) zu erfragen.

Ein Leser, der Silber in 1000-Unzen-Barren hielt, fragte bei Stanley Morgan nach, ob er nicht die Seriennummer und das spezifische Gewicht der Barren erfahren könnte, für die er seit Jahren Lager- und Versicherungsgebühren zahlte. Alles was er bekam, war eine ausweichende Antwort jedoch keine Seriennummern und Gewichte. Ich weiß davon, da wir in E-Mail-Kontakt standen. Ich sagte ihm, dass die plausibelste Erklärung für das Nichtherausgeben der Information darin liege, dass diese Barren ganz einfach nicht existierten. Er wandte sich an einen Rechtsanwalt, was schließlich zu einer Sammelklage und einem Vergleich führte - nach jahrelangem rechtlichem Clinch.

Dies betrifft ganz offensichtlich jeden, der bestimmte Mengen an Silber kauft, sie jedoch zu Hause oder in einem Schließfach nicht adäquat lagern kann und auf ein Lagerhaltungsangebot zurückgreifen muss. 100.000 $ in Gold wiegen 10 Pfund (lbs), für Platin wären es 5 Pfund. Hierbei handelt es sich um Gewichte, mit denen die meisten Menschen umgehen können. Bei Silber sieht es schon anders aus: 100.000 $ in Silber wiegen 500 Pfund - ein Gewicht, das schon mehr Probleme verursacht.

Sichere Lagerhaltung ist eher ein typisches Silberproblem und betrifft die anderen Edelmetalle nicht in diesem Maße. Auch wenn Morgan Stanley angibt, alle Arten von Edelmetallen zu lagern, macht doch die Lagerung von Silber den Löwenanteil aus. Und eben diese Nachforschungen eines Kunden nach dem Verbleib seiner 1000-Unzen-Barren waren es, die diese Sammelklage lostraten. Rein logisch betrachtet muss man davon ausgehen, dass Gleiches bei Hunderten anderer Finanzinstitute der Welt der Fall ist, die behaupten Edelmetalle für Kunden zu lagern.

Ich fand es erschütternd, dass Morgan Stanley die ganze Zeit behauptete, Silber zu lagern, das gar nicht existierte und dann noch die Dreistigkeit hatte, Geld für diese Lagerung zu verlangen. Man möchte meinen, dass es sich hierbei um einen klaren Fall von Betrug handle. Umso erschütterter bin ich über die Tatsache, dass die Richter in diesem Fall, oder auch jede staatliche Behörde, einfach weggesehen haben. Wichtig ist nicht so sehr, was man darüber lernen kann, wie Stanley Morgan beim Naschen in fremden Töpfen erwischt wurde, wichtig ist eher die Lektion, die der Silberinvestor daraus lernen kann.

Wenn sie in 1000-Unzen-Silberbarren investiert haben, jedoch keine Seriennummern oder die Angabe der spezifischen Gewichte besitzen, dann besitzen sie auch kein echtes Silber. Wenn sie ein Pool-Konto haben, besitzen sie kein echtes Silber. Wenn sie ein Konto haben, bei dem nicht ganz ausdrücklich die Option auf Auslieferung des Silbers festgelegt ist - zu jeder Zeit und ohne zusätzliche Kosten - dann besitzen sie kein echtes Silber. Punkt. Wenn der Händler, der ihnen das Silber verkauft hat, dieses auch für sie lagert – und es dabei um keine unabhängige Lagerhalter in ihrem Namen handelt, dann gehen sie ein großes Risiko ein.

Wenn sie den vollen Preis für ihr gelagertes Silber gezahlt haben, inklusive der Lagerhaltungs- und Versicherungsgebühren für ihre 1000-Unzen-Barren, sie haben jedoch keine Seriennummern oder Gewichtsangaben, dann müssen sie diesen Zustand sofort ändern. Kaufen und lagern diese Firmen gar kein echtes Metall, als Gegenwert zum Kauf des Kunden, so können diese Firmen ihre Gewinne erheblich steigern, da sie über das Kapital des Kunden frei verfügen. Das, was Stanley Morgan getan hat, ist keineswegs ein Einzelfall. Aus den Gerichtsunterlagen geht tatsächlich hervor, dass einer der Anwälte von Stanley Morgan einen Vergleich anbot, da es sich bei den betreffenden Praktiken um nichts Ungewöhnliches handele, die Erhebung von Gebühren auf gelagertes Silber, das gar nicht existiert, sei weitverbreitete Geschäftspraxis.





Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"