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Alasdair Macleod: Gold-Konfiszierung in den USA

06.11.2025
Eine potenzielle Konfiszierung von Gold durch die US-Regierung ist ein Thema, das immer wieder auftaucht. Dieser Artikel befasst sich mit der Wahrscheinlichkeit und den praktischen Schwierigkeiten einer solchen Maßnahme.


Die Bedeutung von Eigentumsrechten

In Bezug auf die von US-Präsident Roosevelt am 5. April 1933 unterzeichnete Executive Order 6102 hat sich ein wesentlicher Irrtum eingeschlichen. Anders, als viele Goldbugs behaupten, wurde mit der Durchführungsverordnung keine Konfiszierung von Gold angeordnet. Sie verbot den Besitz von Goldmünzen, Goldbarren und Goldzertifikaten im Wert von über 100 US-Dollar – mit Ausnahme von bestimmten Sonderfällen und Sammlungen.

Jede Person war dazu verpflichtet, die darüber hinausgehenden Mengen bis zum 1. Mai 1933 bei der US-Notenbank abliefern, wofür sie im Gegenzug 20,67 US-Dollar pro Unze erhielt. Dass es sich nicht um eine Konfiszierung, sondern um eine erzwungene Einlösung handelte, ist ein ganz wesentlicher Unterschied, da die Eigentumsrechte technisch gesehen nicht verletzt wurden. Was verloren ging, war das Recht auf zukünftigen Besitz von Gold.

Vor diesem Hintergrund wäre eine neuerliche Executive Order, die sowohl Goldbesitz als auch Goldeigentum insgesamt konfiszieren würde, nicht nur ein entscheidender Vorstoß der Bundesgewalt, sondern zugleich ein Präzedenzfall für die Konfiszierung aller Arten von Eigentum.

Sollte eine zukünftige US-Administration jedoch Schritte unternehmen, mit denen die Eigentumsrechte an Gold per Konfiszierung ausgehebelt würden, dann hätte das denkbar schwere Konsequenzen.

Ausländische Eigentümer an US-Gütern, sowohl materiellen als auch immateriellen (Letztere belaufen sich auf mindestens 40 Billionen US-Dollar, Erstere lassen sich nicht beziffern), würden zu der Auffassung gelangen, dass sie womöglich als nächstes ins Visier geraten. Es würde im Extremfall zu Panikverkäufen führen, die den Wert der in US-Dollar notierten Vermögenswerte als auch den Wert des US-Dollars an sich einbrechen ließen. Aus diesem Grund ist es unwahrscheinlich, dass sich eine US-Administration für diesen Weg entscheiden wird.

Die Frage der Eigentumsrechte war auch der Grund, warum die Verordnung F.D. Roosevelts einen Umtausch von Gold in den entsprechenden US-Dollarbetrag erzwang. Wer sein Gold unter Zwang umtauschte, erlitt dabei, rechtlich gesehen, keinen Wertverlust, da ein Goldstandard mit festem Wechselkurs seit 1900 gesetzlich verankert war. Dass F.D. Roosevelt anschließend den US-Dollar abwertete, ist eine andere Frage.


Praktische Auswirkungen

Ein staatlich erzwungener Goldumtausch in Fiat-Dollar würde heute wahrscheinlich auf starken Widerstand in der amerikanischen Bevölkerung stoßen, vielleicht sogar so stark wie in der Frage des Rechts auf Waffenbesitz. Es bestünde die Gefahr, dass sich eine Welle der öffentlichen Entrüstung gegen die Regierung entfalten würde. Zudem wäre die Einführung einer solchen Maßnahme wahrscheinlich als Reaktion auf einen zusammenbrechenden US-Dollar zu verstehen, als Versuch also, eine sich sichtlich verschlechternde Situation zu stabilisieren – sichtbar für eine Bevölkerung, die die Propaganda der Regierung nicht mehr ohne Weiteres hinnimmt.

Hinzu kommt das Problem der Derivate, die 1933 noch keine dominante Rolle im Goldhandel spielten. Eine solche Maßnahme wären das Ende der Comex-Kontrakte. Ihr Wegfall würde die amerikanischen Bullionbanken und Marktmacher überaus verwundbar machen und in der Folge auch Störungen an den Londoner Terminbörsen verursachen. Es wäre ein Geschenk an die Shanghaier Terminbörse, die, gemeinsam mit der Shanghaier Goldbörse, zum unangefochtenen Weltmarktführer in allen Formen des Goldhandels aufsteigen würde.

Allerdings bleiben die Beweggründe von Politikern stets ein unsicherer Faktor, da sie sich, wie die Geschichte immer wieder zeigt, häufig dem gesunden Menschenverstand widersetzen. Wenn der US-Dollar fällt und der in US-Dollar bewertete Goldpreis steil steigt, könnte die Versuchung, gegen die angeblichen Profiteure der Dollar-Misere vorzugehen, zu groß sein, um ihr zu widerstehen. Das Problem ist nur, wie man dabei vorgeht.


Auf welcher Grundlage fände der Umtausch statt?

Nachdem wir eine rigorose Konfiszierung ausgeschlossen haben, wollen wir jetzt die praktischen Aspekte eines Umtauschs von Gold in US-Dollar betrachten. Nach US-amerikanischem Recht bewertet die Bundesregierung Gold mit 42,22 US-Dollar pro Unze. Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Durchsetzung dieses Umtauschkurses zu Recht als Konfiszierung der Differenz angesehen würde, da der Marktwert tausende Dollar höher liegt.

Ausländische Eigentümer von US-Gütern würden dies sicherlich als Konfiszierung betrachten, auch wenn sie möglicherweise davon nicht betroffen wären, was die oben beschriebenen Folgen hätte. Daher müsste der US-Dollar offiziell mindestens auf den aktuellen Wert gegenüber Gold abgewertet werden, was de jure der Anerkennung einer de facto gegebenen Situation entspräche.

In den letzten Jahren haben einige Kommentatoren eine Gold-Neubewertung empfohlen, um die Bilanz der US-Notenbank zu stärken. Abgesehen vom Problem der Dollarabwertung würde ein Zwangsumtausch von Gold in US-Dollar auch voraussetzen, dass der US-Dollar wieder zu einem glaubwürdigen Goldstandard zurückkehrt, so wie es 1933 der Fall war. Mit anderen Worten: Es würde nicht ausreichen, nur einen verpflichtenden Wechselkurs anzukündigen, man müsste sich ebenso verpflichten, diesen Gold-Dollar-Wechselkurs auch aufrechtzuerhalten.


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