Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Erneuter Ausschlag beim Goldpreis

23.05.2014  |  Redaktion
Mehr oder minder pünktlich mit der Meldung, dass Barclays aufgrund der Manipulation beim Londoner Goldfixing eine Strafzahlung in Höhe von 26 Millionen Pfund auferlegt wurde, kam es heute erneut zu einem nicht unerheblichen Ausschlag beim gelben Metall, der einmal mehr die Annahme bestätigt, dass in Sachen Goldpreis nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

Open in new window

Quelle: Zero Hedge


Nachdem wir bereits am Mittwoch über eine derart auffällige Preisbewegung berichtet hatten, die die Folge des Verkaufs von Goldfutures im Wert von 520 Millionen US-Dollar war, hat sich auch heute wieder jemand dazu entschieden, zur gleichen Tageszeit in großem Umfang Gold-Futures zu verkaufen. Konkret ging es dabei um einen Wert von 450 Millionen US-Dollar, die reichten, um einen Rückgang des Goldpreises um 5 US-Dollar zu bewirken, wie Zero Hedge schreibt.

Auch beim Silberpreis war zur gleichen Zeit eine ähnliche Bewegung zu beobachten.

Open in new window

Quelle: Zero Hedge



© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Rundblick


Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2025.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"