Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Wenn der Fernseher mithört: Smart-TVs - smarter als einem lieb ist?

12.02.2015  |  Redaktion
Sie hatte für Aufruhr gesorgt und die Befürchtung aufkeimen lassen, dass man schon bald selbst im heimischen Wohnzimmer keinerlei Privatgespräche mehr führen kann, ohne dass ein anderer mithört: Die Datenschutzerklärung zu Samsungs Smart-TVs.

Darin hatte der südkoreanische Elektronikkonzern mitgeteilt, dass gesprochene Informationen durch die Nutzung der Spracherkennung gespeichert und an Dritte weitergegeben werden können, und damit einigen Interpretationsspielraum gelassen. Im Original hieß es konkret:

"Please be aware that if your spoken words include personal or other sensitive information, that information will be among the data captured and transmitted to a third party through your use of Voice Recognition." (Übersetzung: "Bitte beachten Sie: Sollten ihre gesprochenen Worte persönliche oder anderweitig sensible Informationen enthalten, so werden diese Informationen durch Ihre Nutzung der Spracherkennung gemeinsam mit anderen Daten gespeichert und an einen Dritten übertragen.")

Obwohl es in den Einstellungen der Geräte ohnehin die Möglichkeit gibt, die Spracherkennung zu deaktivieren, hat Samsung nun auf die vermehrten Medienberichte reagiert und Entwarnung gegeben.

In einem Blogeintrag erklärt man die beiden Wege der Spracherkennung. Einerseits sei ein im TV-Gerät selbst eingebautes Mikrofon vorhanden, das ausschließlich auf einfache voreingestellte Befehle höre, wie etwa einen Senderwechsel oder eine Änderung der Lautstärke. In diesem Falle erfolge keinerlei Speicherung oder Übertragung der Sprachdaten an Dritte.

Anders aber verhalte es sich im Falle des zweiten Mikrofons, das in der Fernbedienung installiert sei und für die Suche nach Inhalten der Interaktion mit einem Server bedürfe. Nutzer könnten auf diese Weise, vergleichbar mit der Google-Sprachsuche und damit keineswegs ein auf Samsung-Geräte beschränktes Problem, etwa ein bestimmtes Programm erfragen. Nur in diesem Falle und auch nur unter der Voraussetzung, dass die Spracherkennung auf der Fernbedienung aktiviert sei, so heißt es in der Stellungnahme Samsungs, würden Daten aufgezeichnet, gespeichert und weitergeleitet.


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2025.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"