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Neues vom Geldwäschegesetz

10.04.2016  |  Manfred Gburek
Wenn Anlagestrategen in diesen Tagen über die Ursachen des seit Jahresbeginn nach oben gerichteten Goldpreises diskutieren, lassen sie meistens ein Argument beiseite: Dass das internationale Bankensystem brüchig geworden ist, dass Gold zunehmend die Rolle des sicheren Hafens übernimmt - und dass die Notenbanken sich bislang vergebens um Ruhe und Ordnung bemühen. Es sind ja nicht allein die Panama-Papiere, die für Unordnung sorgen, sondern allerlei bankinterne und vor allem auch externe Faktoren.

Kennzeichnend für interne Machtkämpfe ist die aktuelle Titelgeschichte des Manager-Magazins zum Problemfall Deutsche Bank. Sie gipfelt in dem Satz: "Das Toppersonal ist auf der Flucht, die Strategie ein lauwarmes Allerlei." Ein Einzelfall? Keineswegs: Verfolgt man die Charts der Bankaktien weltweit, sticht deren relative Schwäche ins Auge. Der Dividendenausfall der Deutschen Bank wird kein Einzelfall bleiben. Zuletzt sind zum Beispiel auch die Aktien von Italiens Unicredit und Spaniens Santander heftig unter Druck geraten, nicht zu vergessen die Aktien der amerikanischen Investmentbanken.

Die bald fälligen Bankergebnisse des ersten Quartals dieses Jahres lassen Schlimmes erwarten. Die Geschäftsmodelle der eher auf Kredite wie auch die der aufs Investment Banking fokussierten Institute sind hinfällig geworden. Im ersten Fall stimmen die Margen nicht mehr, weil Niedrig- bis Negativzinsen sie nicht zulassen. Und im zweiten Fall gleicht das Geschäft derart einem Vabanquespiel, dass die Risiken zunehmend überwiegen.

Man sollte sich in diesem Kontext immer wieder vergegenwärtigen: Negativzinsen in der aktuellen Ausprägung sind Neuland, und das Vabanquespiel endet in der Regel mit einer größeren Fehlspekulation. Wer Geld beispielsweise in Bundesanleihen parkt, um nicht durch eine Bankpleite überrascht zu werden, hat die Wahl zwischen negativen "Renditen" bis zu neunjährigen Laufzeiten (je kürzer, desto mehr im Minus) und minimalen positiven Renditen ab der zehnjährigen Laufzeit mit rund 0,1 Prozent, darüber hinaus bis zu dreißigjährigen mit 0,7 Prozent.

Hier drängt sich die Frage auf: Welche Anleger kaufen Bundesanleihen mit Negativrenditen und welche Motive stecken dahinter? Spricht man mit relativ reichen Anlegern, sind beide Fragen schnell beantwortet: Das Misstrauen sowohl in einzelne Banken als auch in das ganze Finanzsystem ist mittlerweile derart ausgeprägt, dass die Reichen, denen die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Person und Institut zu wenig für ihr höheres liquides Vermögen ist, lieber auf Bundesanleihen ausweichen. Dies trotz deren Negativrenditen und im Vertrauen darauf, dass der deutsche Staat nicht pleite geht.

Wobei noch hinzuzufügen ist, dass die Reichen auch Bargeld horten und als Pendant zu ihrem liquiden Vermögen immer häufiger Gold und Silber kaufen. Was wiederum mit ein Grund dafür ist, dass die Preise beider Edelmetalle nach der Rally der vergangenen Monate nicht wieder fallen, sondern erneut zu steigen beginnen - schließlich handelt es sich ja um ein internationales Phänomen mit gewissen Preiseffekten. Indirekte Gold- und Silberkäufe über Exchange Traded Funds (ETF) und ähnliche Konstrukte sind in diese Überlegung allerdings ebenso einzubeziehen wie die Termingeschäfte, die oft für starke Preisschwankungen innerhalb von wenigen Minuten sorgen.

In der vergangenen Woche wurde ich häufiger gefragt, ob im Zuge der Affäre um die Panama-Papiere mit stärkeren Kontrollen rund ums Geld im Allgemeinen und mit einer schärferen Anwendung des Geldwäschegesetzes im Besonderen zu rechnen sei. Dabei tauchten auch die Fragen auf, in welchem Stadium sich die Reform dieses Gesetzes befinde und inwieweit Briefkastenfirmen davon betroffen sein würden.

Vorab ist festzustellen, dass derzeit viele aufgeblasene Wortgefechte um Kontrollen stattfinden, zu denen nicht zuletzt auch Deutschlands Justizminister Heiko Maas auf unrühmliche Weise beigetragen hat. Das Geldwäschegesetz ist zwar vollgestopft mit Kontrollanforderungen, aber in der Praxis scheitern diese allzu oft allein schon daran, dass Banken, Sparkassen, Versicherer, Anlageberater, Makler, Anwaltskanzleien, Edelmetallhändler, Juweliere und alle sonst noch erdenklichen Institutionen oder Geschäfte, die irgendwie etwas mit Bargeld zu tun haben, sich allein aus Kostengründen nicht ganze Stäbe von Geldwäsche-Beauftragten leisten können.

Jetzt unterliegen bekanntlich Barbeträge unter 15.000 Euro keiner Kontrolle - es sei denn, Transaktionen bis zu dieser Größenordnung finden auffallend oft statt. In Zukunft soll die Grenze auf 10.000 Euro gesenkt werden. Dazu gibt es bereits die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie, die demnächst in Kraft treten wird. Doch bis daraus eine Gesetzesreform entsteht, das kann dauern; denn die Richtlinie muss noch in nationales Recht umgesetzt werden. Bis dahin werden wohl mindestens zwei Jahre vergehen.

Derweil ergibt sich bereits das nächste Problem: Geldwäsche im Handel. Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Deloitte hat dazu vor Kurzem eine aufschlussreiche Studie veröffentlicht, in der zunächst von vier großen Gefahren die Rede ist: rechtliches Risiko, weil Unternehmen für ihr - oft unwissentliches - Mitwirken belangt werden können; finanzielles Risiko, weil empfindliche Geldstrafen drohen; operationelles Risiko, etwa durch Handlungsunsicherheit wegen zu erwartender behördlicher Kontrollen; Risiko von Reputationsverlusten, weil zum Beispiel Unregelmäßigkeiten publik geworden sind. Die Panama-Papiere offenbaren das zuletzt genannte Risiko besonders deutlich.

Gemäß Deloitte besteht die systematische Geldwäsche aus fünf Phasen: 1. illegaler Erwerb inkriminierten Geldes, in erster Linie Bargeld; 2. Vorwäsche durch Verschleierung der Herkunft, beispielsweise über Unternehmen mit hohem Bargeldaufkommen, wie Restaurants oder Spielhallen; 3. Placement, das heißt, Einführung des Geldes in den legalen Finanzkreislauf, überwiegend durch Umwandlung von Bar- in Buchgeld; 4. Layering, das ist die Verschleierung der Herkunft des Buchgelds durch mehrfache Transaktionen im In- und Ausland; 5. Integration, also die Verwendung des Geldes für legale Geschäfte.

Wie brisant gerade das Thema Geldwäsche im Handel ist, ergibt sich aus diesem Deloitte-Zitat: "Derweil beklagt die Financial Intelligence Unit des Bundeskriminalamts in ihrem aktuellen Jahresbericht, dass nur 0,9 Prozent der Verdachtsmeldungen aus dem Nichtfinanzsektor stammen, und schließt daraus auf ein hohes Risiko."

Übrigens findet am 19. April in Frankfurt ein vielversprechender Bankentag von Deloitte statt, der sich eher an die Finanzbranche wendet. Themen sind unter anderem: Herausforderungen durch die Flüchtlingswelle, Terrorismusfinanzierung und effektive Strafverfolgung. Details im Internet unter deloitte.com/de/bankentag-2016.


© Manfred Gburek
www.gburek.eu


Manfred Gburek ist neben seiner Funktion als Kolumnist privater Investor und Buchautor.



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