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Lyxor Gold Bullion Securities

07.05.2007  |  Martin Siegel
Seit dem 25.04.2007 werden die neuen Gold Bullion Securities unter der WKN: A0LP78 gehandelt. Unsere Leser wurden bereits mehrfach vor Investments in Papiergold gewarnt und wir erneuern unsere Warnung anhand dieses neuen Produkts.

Die Gold Bullion Securities (GBS) mit Sitz auf den Jersey Inseln begibt 1 Mrd Lyxor Gold Bullion Securities (Anteile). Jeder Anteil entspricht einem Anspruch auf 499,550959% eines Zehntels einer Feinunze Gold, als etwa ½ Unze Gold. Sollte die gesamte Menge gezeichnet werden, würde dies dem Volumen von 499,55 Mio oz Gold oder 15.538 t Gold entsprechen. GBS hat den Anspruch, sämtliche Anteile mit physischem Gold zu decken. Wir halten es für ausgeschlossen, daß die Menge von 15.538 t Gold für diesen Zweck verfügbar ist. Schon aus diesem Grund lehnen wir ein Engagement in diesem Papiergold ab.

Die deutsche Zusammenfassung des Prospekts weist auf die zahlreichen Ausnahmen des 75-seitigen englischen Prospekts hin und warnt davor, daß jede Entscheidung für eine Anlage auf die Prüfung des gesamten Prospekts gestützt werden sollte. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird vorsorglich darauf hingewiesen, daß der Kläger die Übersetzung des Prospekts zu bezahlen hat.

Aus der deutschen Zusammenfassung des Prospekts: "Ein Lyxor Gold Bullion Security ist eine von der Gesellschaft emittierte, gesicherte, undatierte Nullkupon-Schuldverschreibung mit einem Nennwert von 0,00001 USD,... ."

Und weiter: "Der "Wert" des Anspruchs auf Gold pro Wertpapier entspricht dem Betrag des tatsächlich von der Gesellschaft bei der Veräußerung von Gold entsprechend dem Anspruch auf Gold pro Wertpapier erzielten Bruttoerlöses.“ Alles klar? GBS verkauft das Gold beispielsweise für 500 $/oz, so daß der Anspruch auf Gold pro Wertpapier entsprechend 500 $/oz beträgt. Das Risiko von künstlich niedrig angesetzten Preisfixierungen trägt demnach der Käufer der Anteile.

Noch nicht genug: „Für Rückkäufe gegen Geld vertraut die Gesellschaft auf die Bonität der genehmigten Gegenpartei dieser Transaktion. Falls eine genehmigte Gegenpartei die Abrechnung einer solchen Transaktion versäumt, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung der GBS um jenen Betrag, der von der genehmigten Gegenpartei zu wenig gezahlt wurde." Dies ist eine phantastisch geniale Konstruktion. Im Fall einer weltweiten Finanzkrise verkauft die GBS das Gold beispielsweise an die genehmigte Gegenpartei Goldman Sachs. Diese geht konkurs und kann nur noch 20 $/oz bezahlen. Der Anspruch des Käufers der Anteile an die GBS reduziert sich damit auf 20 $/oz. Die Käufer der Anteile werden bei einer solchen Entwicklung sicherlich von Betrug sprechen - nach dem Prospekt wäre dies jedoch legal und nicht gerichtlich anfechtbar.

Die Verwahrung des hinterlegten Goldes übernimmt die HSBC Bank USA in London. Die HSBC Bank USA unterliegt der US-Bankenaufsichtsbehörde. Die HSBC Bank USA hat jedoch die Möglichkeit, das Gold von einem Unterverwahrer oder von einem vom Unterverwahrer beauftragten Dritten einlagern zu lassen. Der Verwahrer ist nicht verpflichtet, das Gold gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung zu versichern und hat auch nicht die Absicht, eine Versicherung gegen diese Risiken abzuschließen. Mit anderen Worten: Das angeblich von der HSBC Bank eingelagerte Gold kann völlig unkontrolliert und unversichert bei einem vom Unterverwahrer beauftragten Dritten "verlorengehen".

Im Fall eines Verlustes haftet nur die GBS. Rückgriffe auf den Treuhänder, den Verwahrer, die Registerstelle, die SG oder deren Tochtergesellschaften sind ausgeschlossen. Die GBS gibt es seit 2004, wobei darauf hingewiesen wird, daß die mangelnde Erfahrung des Managements aufgrund der erst kurzen Existenz der Gesellschaft weitere Risiken in sich birgt.

Jeder Anteilseigner hat die Möglichkeit, sich Gold in ein nicht zugeteiltes Depot bei einem Goldbarrenhändler in London übertragen zu lassen. Dieser Händler muß Mitglied der LBMA sein.

Wir gehen davon aus, daß kein einziger deutscher Käufer dieser Anteile ein nicht zugeteiltes Depot bei einem Goldbarrenhändler in London hat.

Die Managementgebühren betragen jährlich 0,4% des Volumens der Schuldverschreibungen. Wer beispielsweise Anteile im Wert von 100.000 Euro kauft, was einem Gegenwert von etwa 6 kg Gold entspricht, verliert jährlich 400 Euro Managementgebühren. Wer sein Gold dagegen in ein Schießfach seiner Bank einlagert, bezahlt jährlich etwa 50 Euro Gebühren, hat einen direkten Zugriff auf die Goldanlage, kann dieses Schließfach versichern und vermeidet eine Vielzahl von zusätzlichen Risiken im Vergleich zum Investment in einer von der GBS emittierten, gesicherten, undatierte Nullkupon-Schuldverschreibung mit einem Nennwert von 0,00001 USD.


© Martin Siegel
www.goldhotline.de
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