Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Rio Tinto - worauf man jetzt achten sollte

05.02.2024  |  Christian Kämmerer
Das multinationale Minenunternehmen Rio Tinto Ltd. konnte sich, im Anschluss der Kursschwäche bis zum Sommer des letzten Jahres hinein, zuletzt wieder erholen und verweilt mittlerweile wieder an einer interessanten Schaltstelle. Sollte die Käufer wieder/weiter an Kraft gewinnen, könnte mitsamt einem Anstieg über 55,93 GBP, eine weitere Performance bis mindestens zum letzten Reaktionshoch bei 59,09 GBP erfolgen.

Darüber hinaus dürften mittelfristige Notierungen bis zum Widerstand von 62,82 GBP locken.

Bei einem Rückgang unter 53,30 GBP per Wochenschluss sollte man hingegen Vorsicht walten lassen. In diesem Fall steigt die Gefahr weiterer Kursverluste bis 51,62 GBP sowie darunter bis rund 50,00 GBP je Anteilsschein.

Open in new window
Quelle Chart: stock3


© Christian Kämmerer
Freier Finanzanalyst
www.TA4YOU.com



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit nicht investiert.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Rio Tinto Ltd.
Bergbau
855018
AU000000RIO1
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"