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NGO: EU beschließt Bargeldobergrenze von 10.000 Euro

06.03.2024  |  Vertrauliche Mitteilungen
Geht es nach der nicht demokratisch gewählten Europäischen Kommission, sollen unter dem Vorwand der Geldwäsche Bargeschäfte über 10.000 Euro verboten werden. Mit dieser nun von den nationalen Parlamenten in Gesetzesform umzusetzenden Vorgabe möchten die Brüsseler Verantwortlichen letztlich das Ende des Bargeldes einläuten.

Wir drohen damit in Zukunft ohne legales Zahlungsmittel dazustehen. Und wenn Bargeld als einziges legales Zahlungsmittel (alles andere basiert auf "Krediten") nur noch eingeschränkt verwendet und eben nicht mehr zur Begleichung aller Verbindlichkeiten unabhängig von deren Höhe eingesetzt werden kann, wird es schnell mit der Freiheit vorbei sein, die Bargeld seinem Besitzer ermöglicht.

Hintergrund des aktuellen Vorstoßes ist, daß mittel- bis langfristig ein rein digitales Zentralbankgeld eingeführt werden soll, mit dem eine vollständige Kontrolle aller Zahlungsvorgänge und damit des Lebens der betroffenen Menschen möglich wird. Mehr noch als bei der zurzeit vieldiskutierten Bezahlkarte für Asylsuchende könnte dann die gestattete Geld-Verwendung für jeden Einzelnen individuell vorprogrammiert werden.

So könnten politische Parteien aus dem Zahlungsverkehr ausgeschlossen, bestimmte Käufe für bestimmte Personen untersagt oder für wieder andere Personen ein Geld-Verfallsdatum einprogrammiert werden. Dies im Blick hat der jetzt wieder designierte US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump klargemacht, daß die Einführung der CBDC (Central Bank Digital Currency = digitales Zentralbankgeld) in den USA unter seiner Präsidentschaft verboten würde.

Es ist deshalb kein Wunder, daß insbesondere die Weltwirtschafsforum-Dauerteilnehmer wie z.B. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen jetzt noch schnell den "Krieg" gegen die finanzielle Selbstbestimmung der Bürger begonnen haben. Dieser erstreckt sich übrigens auch gegen die Inhaber von Bitcoins, deren Verwendung in Europa ebenfalls strikt reglementiert bzw. untersagt werden soll.

Und schon jetzt hat die deutsche Ampel-Regierung mit CDU-Unterstützung die Verwendung von Bargeld, Edelmetallen oder Bitcoin als Zahlungsmittel für Grundstücksgeschäfte verboten, ohne dies laut und deutlich zu kommunizieren. Eine entsprechende Regelung ist im Juli 2023 in Kraft getreten.

Die wichtigste Gesetzesbegründung ist und wird immer der angebliche Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und deren Geldwäsche sein. Die Gauner dürfte dies jedoch kaum stören, denn im Erfinden von Umgehungstatbeständen bleiben sie die wahren "Meister"...

Die tatsächliche Triebfeder ist und bleibt die zunehmende Angst vieler politisch Verantwortlicher (und solcher, die dies werden wollen) vor einem immer stärkeren Bürger-Unmut. Die Angst vor einem Kontrollverlust geht um und die betroffenen Bürger müssen mehr denn je damit rechnen, mit staatlichen Eingriffen in ihre private Vermögensverwendung zu einer Art Wohlverhalten gezwungen zu werden.

Einen Vorgeschmack dessen bieten die diversen völkerrechtlich nicht abgestützten Sanktionen gegen Einzelpersonen weltweit, deren Vermögen eingefroren oder sogar eingezogen wurde und deren Teilhabe am Leben dadurch zum Teil stark eingeschränkt ist.

Dies könnte nun zur Blaupause für alle politisch ungehorsamen Bürger und damit inzwischen wohl 90% der Bevölkerung werden. Es kann nur gehofft werden, daß dieser Rundumschlag gegen die persönliche ökonomische Freiheit einer hoffentlich stattfindenden verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten wird.


© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4587



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