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Das Schweizer Bankgeheimnis - Großangriff - Sieg oder Niederlage?

19.03.2008  |  Prof. Dr. Hans J. Bocker
Ähnelt der legendäre Schutz von Bankkunden schon bald einem Schweizer Käse mit Löchern?
Gehen Zwergstaaten, auf die eingeprügelt wird, unter?



Das Bankgeheimnis war noch nie absolut

Vergangene Generationen sprachen stets mit einer gewissen Scheu, ja Ehrfurcht, vom berühmten Schweizer Bankgeheimnis. Hier scheint eine Art geheimnisvolle Gottheit des Finanzwesens auf einem Marmorpodest in heiligen Hallen zu thronen, aufgestellt für ewige Zeiten, den (finanziell noch) Lebenden zur Mahnung.

Bei genauerem Hinsehen jedoch wies diese Halbgöttin allerlei Löcher im güldenen Pelz auf. Ehrfurchtsvolles Erschauern wäre fehl am Platze, denn "absolut" war das Bankgeheimnis noch nie. In allen Fällen von nachweisbaren kriminellen Handlungen musste die betroffene Bank den Schweizer Behörden gegenüber Auskunft erteilen. Schliesslich kann man den Ruf des Finanzplatzes nicht durch die offene Unterstützung Krimineller aufs Spiel setzen und die Banken zu einer Domäne der Mafia verkommen lassen. Für Zweifler: Die Schweiz hat schärfere Geldwäschegesetze als Deutschland! Und diese greifen!

Kommt es zu einem behördlichen Auskunftsersuchen bei einer Bank, dann bleibt es bei dieser einen Bank, zu der sich wiederum eindeutig Verbindungen nachweisen lassen. Allgemeine Fischzüge im Stile von Rasterfahndungen auf gut Glück, die auf eine Vielzahl von "verdächtigen" Banken abzielten, oder gar ein Suchlauf durch alle Konten des Landes, erlaubt das Schweizer Gesetz nicht - ganz abgesehen davon, dass eine derartige zentrale Kartei überhaupt nicht existiert. Man erinnere sich wehmutsvoll: Einst lagen die Verhältnisse in Deutschland ähnlich, doch: "Lang lang ist´s her"!

Die mögliche Massnahme der helvetischen Behörde bleibt also beschränkt: E i n e nachweisbare Spur e i n e r Straftat, e i n e Bank und e i n Kunde und nichts darüber hinaus. So gesehen, haben es die helvetischen "Fahnder" deutlich schwerer als ihre Kollegen beispielsweise in Deutschland, wo die voll-elektronisch ablaufenden täglichen Kontenabfragen des Fiskus per massiver technischer Aufrüstung im März 2008 von 2.000 auf 11.000 erhöht wurden.

Auch können die deutschen Behörden (einschliesslich Jugendämter, Verwaltungsinstanzen und andere marginale Institutionen) jederzeit jedes Konto im gesamten EU-Raum öffnen und Status wie Vorgänge per Knopfdruck herauskopieren. Das alte "Bankgeheimnis" in den EU-Ländern, unter Führung des nicht gewählten Brüsseler Molochs, ist zu einem Witz verkommen, für dessen Unterhalt der deutsche Steuerzahler den Löwenanteil aufbringt. Die Heerscharen des Monstrums in Brüssel, wo die meisten Gesetze EU-weit ihren Ursprung haben, sind natürlich seit Jahrzehnten steuerfrei. Merkwürdigerweise aber gibt es hier keine "Aktionen" oder Demonstrationen der Deutschen wegen "Steuerhinterziehung" dieser Superbegünstigten, und auch keinerlei "Kontenabfragen". Eine riesige Bürokratengruppe zahlt seit vielen Jahrzehnten keinen Cent Steuern. Erstaunlich: Der viel zitierte Begriff der "Steuergerechtigkeit" scheint in Deutschland sehr selektive Anwendung (genau wie der Demokratiebegriff, siehe unten) zu finden.

Es ist wahr: Früher konnte man ein Schweizer Nummernkonto absolut anonym eröffnen. Dies ist heute so nicht mehr möglich. Der Bank muss der Kunde jetzt seinen Namen nennen und sich identifizieren, bevor er die Geheim-Nummer erhält. Allerdings bleiben diese Daten strengstens vertraulich und werden nicht in irgendeiner Form weitergegeben (Ausnahme: Kriminalität).


Unterschiedliche Rechtsauffassungen und Straftatbestände

Wie steht es mit den Straftatbeständen in beiden Ländern (also D und CH)? Müssen nun auch Schweizer und in der Schweiz lebende EU-Bürger zittern, dass die Polizei in Mannschaftsstärke zu Hausdurchsuchungen anrückt, falls ein Bankangestellter Millionen für die Weitergabe von illegal beschafften Daten straffrei kassiert? Die Verwendung von Daten, die sich der Täter durch ein kriminelles Delikt (wie Verletzung von Geschäfts- und Bankgeheimnissen) beschaffte, wird in Deutschland anscheinend problemlos geduldet und gefördert. Ja sogar der deutsche Geheimdienst wird erfolgreich eingespannt. In der Schweiz jedoch dürfte dies nicht möglich sein.

Auch unterscheidet sich die Rechtslage in Sachen Steuerdelikte in beiden Ländern ganz grundsätzlich. Während Steuerhinterziehung, also das so beliebte "Vergessen" von Einkünften auf der Steuererklärung, in Deutschland eine kriminelle Handlung mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug (der Hinterzieher gilt dann als "vorbestraft") darstellt, bleibt diese in der Schweiz nur eine "Übertretung", ähnlich einer Busse für falsches Parken ohne Vorstrafenregistereintrag. Diese Übertretung wird ebenfalls verfolgt, aber nur per Steuernachzahlung und einer meist sehr mässigen Geldstrafe. Zudem bietet sich das Abkassieren von Zinserträgen auf Frankenkonten nicht zur Steuerhinterziehung an, da von allen Zinsen automatisch ein Steuersatz von 35% abgezogen und anonym abgeführt wird, gleich ob der Kontoinhaber Schweizer oder Ausländer ist. Man kann diese Abzüge dann in der Steuererklärung angeben und aufrechnen lassen. Doch viele Schweizer tun dies nicht (niedrige Zinssätze), und unterhalten ein "schwarzes" und ein "wieses" (weisses) Konto. Der Staat schaut diesem Treiben gelassen zu, denn es entgeht ihm ja nichts.

Was in der Schweiz allerdings, wie jede andere kriminelle Handlung auch, verfolgt - und wobei nicht zwischen In- und Ausländern unterschieden - wird, sind prinzipiell: Steuerbetrug, Urkunden- und Dokumentenfälschung, betrügerische Handlungen aller Art, Unterschriften- und Bilanzfälschungen, sowie "der Aufbau eines Lügengebäudes" (was immer das sein mag). Hierfür gibt es maximal 3 Jahre Gefängnis und das Bankgeheimnis bietet in solchen Fällen keinen Schutz. Bankkundendaten, die mit derartigen Delikten verknüpft sind, werden nach Rechtshilfeersuchen und Prüfung durch die Schweizer Instanzen an die ausländischen Behörden weitergeleitet. Es gilt der Grundsatz: Wer Schweizer Gesetze verletzt, soll nicht geschützt werden. Ausgenommen sind blosse Übertretungen, wie eben Steuerhinterziehung, welche in der Schweiz, zumindest nach Auffassung der Bevölkerung, als eine Art Kavaliersdelikt gelten. Doch auch in Deutschland hat der Steuerverdruss wegen der ständig steigenden Abgabenlast und der hohen Grenzsteuersätze (die angeben, wie viel die Steuer für jeden zusätzlich verdienten € steigt) - längst breite Bevölkerungsschichten erfasst. In Kneipen wird oft mit Steuertricksereien geprahlt.
Deutschland sucht den Steuersünder!

Immerhin wurde der ehemalige deutsche Wirtschaftsminister Lambsdorff wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt und auch die CDU wusste die Verschwiegenheit der Liechtensteiner für ihre schwarzen Kassen zu nutzen. Die rund 700.000 deutschen Millionäre dürften übrigens wegen der rasch verfallenden Währung (der € büsste seit seiner Einführung rund die Hälfte seines Wertes ein!) bald nicht mehr "reich" sein, zumindestens nicht nach Kaufkraft. Vielleicht wiederholen sich die Zeiten der 20-er Jahre, in denen ein Brot 4 Billionen kostete und man für eine Unze Gold eine Supervilla nebst Goldfischteich in der besten Gegend Berlins erwerben konnte?

Übrigens gab es früher in der Schweiz öffentlich aufliegende Steuerregister (in Deutschland noch nie). Es bestand eine allgemeine Behördenpflicht zur Offenlegung. Jeder konnte die Steuererklärung seines Nachbarn, von Freunden, Verwandten oder Geschäftspartnern jederzeit einsehen. Diese Regelung gilt heute nur noch in einigen wenigen der 26 Kantone.




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