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"Bürgernummer" hebelt den Datenschutz aus

23.02.2021  |  Vertrauliche Mitteilungen
Was bei Einführung der noch relativ neuen Steueridentifikationsnummer manche Beobachter sogleich befürchteten, wird nach Plänen des Bundestages nun Realität:

Die Erweiterung der Steueridentifikationsnummer zu einer umfassenden "Bürgernummer“, die einzelnen Behörden den schnellen und problemlosen Zugriff auf bei anderen Behörden bereits hinterlegte, persönliche Daten ermöglicht.

Wenn nun noch der Bundesrat zustimmt - wovon die meisten Beobachter ausgehen -, dürfte die entsprechende Zugriffsrechte gewährende Steueridentifikationsnummer in bis zu 50 weiteren Registern vermerkt werden - vom Melderegister über die Führerscheinstelle und das Waffenregister bis hin zur Krankenkasse und Rentenversicherung.

Weil damit der Albtraum eines völlig gläsernen Bürgers in immer greifbarere Nähe rückt, hatte der frühere Bundestagsabgeordnete und heutige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) dieses Vorhaben als möglicherweise verfassungswidrig abgelehnt.

Die Mehrheit des Deutschen Bundestages kümmerte sich um diesen Einwand letztlich nicht und auch die Bundesratsmitglieder dürften Kelbers Bedenken kaum folgen. Die Oppositionsparteien im Bundestag stimmten wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit im übrigen geschlossen gegen dieses Vorhaben.

Die Abgeordneten der Großen Koalition beeindruckte dies allerdings nicht. Sie halten eine für den einzelnen Bürger hinreichende Sicherheit und Transparenz unter anderem deshalb für gegeben, weil den Behörden eine gegenseitige Datenabfrage nur mit Zustimmung der Betroffenen gestattet ist und weil jeder Bürger abfragen kann, welche Behörden welche Daten ausgetauscht haben.

Am grundsätzlichen Problem ändert dies nach Auffassung der meisten Datenschutzexperten und Oppositionspolitiker nichts:

Die eigentliche Gefahr liegt nach deren Auffassung nämlich nicht in der Tatsache einer Datenspeicherung an sich begründet. Sie resultiert vielmehr aus der in Zukunft sehr viel leichteren Zusammenführung von Daten der verschiedensten Register, wodurch schneller als bisher Rückschlüsse auf die Gesamtpersönlichkeit einzelner Menschen möglich sein werden.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4430



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