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Generalangriff auf das Privateigentum durch Staat und Banken

16.05.2025  |  Prof. Dr. Eberhard Hamer
- Seite 2 -
3. Aktien

Statt in Anleihen kann man sein monetäres Vermögen auch in Aktien stecken.

Der Unterzeichner erinnert sich noch, dass er Aktien als Papierurkunden mit anliegenden Dividendengutscheinen kaufte. Die Dividendencoupons musste er dann jährlich abschneiden und konnte sie bei der Bank gegen Geld eintauschen. Inzwischen aber gibt es keine Aktienurkunden mehr, sondern kauft man bei seiner Bank nur noch eine digitale Kontoposition mit dem Kennzeichen einer Aktie, die in irgendeinem fremden Land von irgendeiner fremden Bank an einem fremden Unternehmen gehalten wird.

Kommt es zum Streit, müsste der Kontoinhaber hier beweisen, welche Aktie er hat, dass er Eigentümer ist. Das Eigentum an der Aktie hat sich also so indirekt verfüchtigt, dass es zum bloßen Kontoanspruch geworden ist.

Seit also die Eingriffe der Staaten durch Sanktionen und Beschlagnahmen von fremden Eigentumswerten immer üblicher geworden sind, ist das Aktionärsrecht nicht nur immer indirekter, sondern auch immer schwächer geworden, wird nicht mehr materiell dokumentiert, sondern nur noch digital und ist als bloßer Anspruch dadurch in ständiger Gefahr, dem Anleger verlorenzugehen.

Auch auf die Unternehmen selbst hat der Anleger immer weniger Eigentums-Einflussmöglichkeiten. Die Aktionärsversammlungen werden von den Banken untereinander gemacht, zumeist mit dem Firmenvorstand abgesprochen. Die Banken haben nämlich die Vollmachten der Aktionäre eingesammelt und sie damit eigentlich entrechtet.

Auch auf den Kurswert der Aktien hat der normale Anleger keinerlei Einfluss mehr. Das machen die Großanleger und Banken untereinander, je nach Spekulation, Korruption und Mehrheitsaktionär-Interessen.


4. Entwertung der Immobilien durch den Staat

Nach Art. 14 GG wird unser Eigentum und Erbrecht theoretisch gegen Enteignungen des Staates geschützt. Das Gesetz hat aber ein Schlupfloch offengelassen, nämlich dass "Inhalt und Schranken der Enteignung durch Gesetze bestimmt werden" (Art. 14 Abs. 1 GG). Zudem solle der Eigentumsgebrauch "zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen" (Art. 14 Abs. 2 GG).

Entgegen dem strengen Eigentumsschutz der Weimarer Verfassung und sogar der Nazi-Diktatur wird jetzt Eingriff in das Immobilienvermögen der Bürger über diese rechtlichen Schlupflöcher immer üblicher.

Sozialistische und grün-ideologische Regierungen schränken nämlich die Nutzung von Landwirtschaft und sogar Forstwirtschaft sowie die Vermietung unserer Wohnungen immer stärker ein, beschränken also die Eigentumsrechte und regeln die Nutzung nach ihren ideologischen Vorgaben. Noch nie seit der Bauernbefreiung vor 200 Jahren ist das eigentlich souveräne Nutzungsrecht von Landwirten und Forstwirten so dirigiert, reduziert und kontrolliert worden wie heute, so dass ein großer Teil der Landwirtschaft nicht nur zur Landbürokratie geworden ist, sondern auch die Landnutzung sich immer weniger nach Acker- und Forstgrundsätzen als nach staatlichen Subventionen ausrichtet.

So ist das Privateigentum durch Staatsdirigismus manipuliert und reduziert.

Gleiches gilt für das Mietrecht, in welchem immer weniger der Eigentümer des Objekts die ihm eigentlich rechtlich gebotene Handlungsfreiheit über die Mietsache ausüben kann, sondern die Mietbürokraten darüber entscheiden, an wen, wie lange vermietet werden darf, wann gekündigt werden darf, welche Mieterhöhungen zulässig sind, wie die Mieträume beschaffen sein müssen und welche Mietnebenkosten der Vermieter tragen muss.

Schon in der DDR hat solche Überregulierung dazu geführt, dass Wohnungseigentum unrentabel wurde, nicht nur im Preis, sondern auch in der Substanz verfiel und das Mietrecht als "Mieternutzungsgrundrecht2 verstanden wurde, welches bis zur Schädigung und zum Dauerentzug gegenüber dem Vermieter missbraucht werden konnte.

Wenn man daran denkt, dass die meisten Privatimmobilien eine Alterssicherung der fleißigen Wiederaufbaugeneration sind, sind viele Eingriffe in unser Mietrecht nicht nur "eigentumsgleiche Eingriffe", sondern auch Alterssicherungsentzug.

Unser bisher sicherstes Eigentum an Land, Forst und Immobilien ist heute ebenfalls zwar noch gegen privaten Missbrauch geschützt, vom Staat dagegen immer stärker mit Eingriffen in Anspruch genommen, dirigiert, manipuliert, kontrolliert und für ideologische Zwecke missbraucht.

Wenn eine ideologische Politik die frühere Zonengrenze mit einem "grünen Band" nachempfunden haben will und den Land- und Forsteigentümern jede weitere Bewirtschaftung entzieht, ist dies ein enteignungsgleicher Eingriff, der eigentlich nach Art. 14 Abs. 3 GG dem Privateigentümer entschädigt werden müsste.


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