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Generalangriff auf das Privateigentum durch Staat und Banken

16.05.2025  |  Prof. Dr. Eberhard Hamer
- Seite 3 -
Oder wenn übereifrige Denkmalsbehörden Häuser oder ganze Privatquartiere unter Denkmalsschutz stellen und den Eigentümern damit nicht nur Veränderungen verbieten, sondern auch die Art des Wiederaufbaus vorschreiben, ist dies wiederum ein enteignungsgleicher Eingriff, der entschädigt werden müsste, aber nicht wird.

Oder wenn ideologisch programmierte Forstämter nicht nur die Art der Bewirtschaftung, sondern auch der Baumernte (keine Freiflächen) und die Baumauswahl für die Wiederaufforstung vorschreiben, sind dies Eingriffe in das Forstvermögen, welche schon als enteignungsgleich gelten müssten.

Enteignungsgleiche Eingriffe gelten nach Art. 14 GG wie Enteignungen selbst und müssten deshalb nach Art. 14 Abs. 3 GG dem Privateigentümer entschädigt werden. Inzwischen aber hat der Staat unser Direkteigentum im Immobiliensektor immer mehr angeknabbert, ohne dafür von den Gerichten in Schranken oder zur Entschädigung angewiesen worden zu sein. Die meisten enteignungsgleichen Eingriffe sind nach dem Grundgesetz zwar Enteignungen, aber von den Gerichten nicht als entschädigungswürdig anerkannt. Die Gerichte sind also die Helfer des Staates bei der Reduzierung der Eigentumsrechte der privaten Immobilieneigentümer geworden.

Und schon einmal hat der Staat 1948 mit einem "Lastenausgleich" einen enteignungsgleichen Generalangriff auf alle Immobilieneigentümer gefahren und plant dies (mit einer eigenen Abteilung im Finanzministerium) auch wiederum. Wohlgemerkt: Teilenteignung durch Zwangsbelastung der Immobilieneigentümer ohne Entschädigung!


5. Ergebnis

So löst sich nicht nur unser monetäres, sondern auch unser reales Eigentumsrecht durch staatliche Eingriffe immer mehr auf - bei Geldwerten kontinuierlich durch Inflation, bei Wertpapieren digital durch Verlust des Eigentums zu einem bloßen Herausgabeanspruch mit Beweisumkehr und bei Immobilien durch die zunehmenden ideologischen Staatseingriffe ohne Entschädigung.

Eigenartigerweise findet von den Geld-Wertpapier- und Immobilieneigentümern weder lauter Protest noch Reaktion statt, obwohl auch die Merz-Koalition schon wieder eine Maxiverschuldung (und damit Geldentwertung) sowie eine digitale Geldumstellung zur Totalkontrolle aller Geldwertbesitzer beschlossen hat und im Zuge dieser unweigerlichen Währungsreform auch wieder einen Lastenausgleich plant.

In anderen Ländern würde dies zu Kapitalflucht, Flucht aus den Wertpapieren und zur Verkaufswelle von Immobilien mit dem Vermögenstransfer in andere Länder führen; - der Deutsche duldet jedoch den übergriffigen Staat, vor allem, wenn er sich ökologisch oder umverteilungssozialistisch als „dem Wohle der Allgemeinheit dienend“ aufspielt.

Das Eigentumsrecht war immer die Basis der Marktwirtschaft, die Grundlage für unternehmerisches Handeln und dafür, dass Unternehmer das höchste soziale Risiko aller gesellschaftlichen Gruppen tragen. Alle sozialistischen und ideologischen Regierungen haben deshalb das Eigentum (und damit das Unternehmertum und die Marktwirtschaft) vorsätzlich reduziert, manipuliert.

Die unselige Zwangswirtschaft der Ampel-Regierung mit ihren Eigentumsbeschränkungen hätte der Nachfolgerkoalition eine Warnung sein müssen. Stattdessen hat sie den alten eigentumsfeindlichen Tätern wieder neue Machtfülle verschafft. Auch "Sozialismus statt Ökonomie" führt wie vorher "Ökologie statt Ökonomie" weiter in Rezession, weiter in den Abgrund, obwohl sich Merz mit mehr als einer Billion Schulden – wohl vergeblich – eine Atempause kaufen wollte.

Nur eine strenge Eigentumsgarantie und freie Gewinnmöglichkeit würde wieder neues Unternehmertum und ein neues Wirtschaftswunder bringen können. Der neue Koalitionsvertrag sieht dies nicht vor.


6. Retten Sie sich vor der EU!

Mit Rückendeckung der deutschen Regierung wurde von der EU sogar eine Enteignungsstufe vorbereitet, die EU-Aufsichtsbehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority in Frankfurt angesiedelt). Sie soll vordergründig Geldwäscherei und Finanzkriminalität bekämpfen, aber darüber hinaus auch die vorhandenen Vermögen europaweit lokalisieren, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu besteuern oder anderweitig beschlagnahmen zu können.

Die EU-Kommission (von der Leyen) will damit in einer zentralen Datenbank alle Vermögenswerte juristischer und natürlicher Personen in der EU erfassen, zusammenführen, kontrollieren und später in einem Register die gesammelten Vermögensdaten einschließlich der Konten und Schließfachregister und nationalen Immobilienregister koordinieren, verwalten, überwachen und darf sogar Strafen von mindestens einer Million Euro selbständig aussprechen, wenn der Meldepflicht nicht ausreichend genüge getan ist. Darüber hinaus kann AMLA die Überweisungen und Konten blockieren, die Herausgabe von Unterlagen fordern sowie Steuer- und Strafverfolgungsbehörden und den Zoll zu Hausdurchsuchungen auffordern.

Damit ist die Vorstufe (Datensammlung) für die Mittelbeschaffungen aller Regierungen begonnen, denn es ist voraussehbar, dass die ausufernde Schuldenmacherei zu untragbaren Zinslasten für die Staaten führen wird. Sie müssen also irgendwann das Privatvermögen ihrer Bürger beschlagnahmen und "erst in einer Reichensteuer", danach in Zwangs-Kriegsanleihen o.a. das Vermögen der Bürger in Anspruch nehmen.

Damit wird auf Betreiben der EU ein neuer totaler Überwachungsstaat über das Vermögen aller Bürger aufgebaut, dafür eine kostspielige Euro-Bürokratie geschaffen und ganz offen die Enteignung des Eigentums der Bürger vorbereitet.

Je mehr Verwaltung, desto mehr Kontrolle, desto weniger Freiheit, desto weniger Eigentum und desto weniger Wohlstand!


© Prof. Dr. Eberhard Hamer
Mittelstandsinstitut Niedersachsen e.V.


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