Der spanische Fiskus ist fest entschlossen, die Besteuerung der Immobilieneigentümer strenger als bisher zu verfolgen. Der dortigen Steuer unterliegen (gegebenenfalls unter Beachtung der Regeln von Doppelbesteuerungsabkommen) nicht nur Mieteinnahmen (z.B. aus Ferienobjekten), sondern auch bei Eigennutzung der sich daraus ergebende Vorteil in Form einer fiktiven Miete.
Zur Unterstützung der Finanzverwaltung werden die spanischen Lieferanten von Strom und Wasser nun gesetzlich verpflichtet, dem spanischen Fiskus mit der Weitergabe der folgenden Informationen zu helfen:
• Name des Inhabers des jeweiligen Versorgungsvertrages • Katasterangaben der Immobilie • Adresse, Bankverbindung sowie spanische Steuernummer (oder Paßnummer) des jeweiligen Stromkunden • Angaben über den jährlichen Verbrauch.
Mit Hilfe dieser Angaben wird es dem spanischen Fiskus in Zukunft leichter als bisher möglich sein, die genaue Art der Nutzung einer Immobilie und die daraus erwachsenden Steuerpflichten zu ermitteln.
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