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Verlängerung des Goldabkommens zwischen der SNB und anderen Zentralbanken

19.05.2014  |  Presse
Zürich, 19. Mai 2014 - Die Schweizerische Nationalbank, die Europäische Zentralbank, die nationalen Notenbanken der Eurozone (Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern) sowie die schwedische Riksbank geben heute das vierte Goldabkommen der Zentralbanken bekannt.

Um ihre Absichten in Bezug auf ihre Bestände an Gold darzulegen, geben die Beteiligten am Goldabkommen folgende Erklärung ab:

- Gold bleibt ein wichtiges Element der globalen Währungsreserven.

- Die am Goldabkommen Beteiligten werden ihre Goldtransaktionen weiterhin koordinieren, um Marktturbulenzen zu vermeiden.

- Die Beteiligten hegen zur Zeit keinerlei Pläne, in namhaftem Umfang Gold zu verkaufen.

Das Goldabkommen wird am 27. September 2014, nach dem Auslaufen der gegenwärtigen Vereinbarung, in Kraft treten und in fünf Jahren überprüft werden. Das erste Goldabkommen war 1999 abgeschlossen worden, um die von verschiedenen Zentralbanken geplanten Goldverkäufe zu koordinieren. 2004 und 2009 wurde das Abkommen jeweils verlängert.



Kontakt:

Medienmitteilung der Schweizerischen Nationalbank
Kommunikation
8022 Zürich
Telefon + 41 44 631 31 11
communications@snb.ch



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