... genau diese Frage könnte sich dem aufmerksamen Leser stellen, der sich die Mühe macht, das "Kleingedruckte" der Liechtensteinischen Landesbank AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) zu studieren.
Wen es interessiert, der kann es hier nachlesen:
Bestimmungen im Geschäftsverkehr mit der Liechtensteinischen Landesbank -Fassung vom Juli 2014- Seite 4, Punkt 11 "Ausführung von Aufträgen"
"Es liegt im Ermessen der Bank, Barausgänge nicht auszuführen, falls der Verwendungszweck nicht plausibel erklärt oder dokumentiert werden kann. Als Barausgänge gelten die Auszahlung von Noten oder Münzen oder die physische Auslieferung von Wertpapieren oder Edelmetallen an Kunden."
Wohlgemerkt, es geht nicht um Transfers auf das Konto (bzw. in das Depot), es handelt sich auch nicht um Transfers zu Dritten, sondern es betrifft schlicht die Aushändigung des persönlichen Eigentums/Besitzes an sich selbst...
(Inwieweit dieser Passus einmalig in der in- und ausländischen Bankenlandschaft ist, konnten wir in der kürze der Zeit nicht überprüfen.)
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