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Was die Euro-Bankenabwicklung wirklich bedeutet

18.08.2014  |  Prof. Dr. Thorsten Polleit
Dass die Euro-Bankenabwicklung den Steuerzahler schont, ist falsch. Er wird es sein, der für Verluste aufkommt.

Im Bankenapparat des Euroraumes gibt es nach wie vor Probleme. Das illustrieren die Aktienkursverläufe vieler Geldhäuser.

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Der Zusammenbruch der portugiesischen Geschäftsbank Banco Espirito Santo Anfang August 2014 hat deutlich vor Augen geführt, dass die Bankenprobleme noch nicht überwunden sind.

Er hat zudem deutlich gemacht, wie man im Euroraum mit zahlungsunfähigen Banken umgehen wird. Grund genug also, sich etwas genauer mit dem Fall Banco Espirito Santo zu beschäftigen.

Was war passiert? Im ersten Quartal 2014 verbuchte die Bank einen Verlust in Höhe von 3,6 Mrd. Euro. Das Eigenkapital der Bank war damit sprichwörtlich ausradiert.

Der "Abwicklungsplan" sieht wie folgt aus: Die Bank wird in zwei Banken aufgespalten. Eine neue Bank, die "Novo Banco", ausgestattet mit den verbliebenen guten Krediten und Vermögen, wird die Geschäfte weiterführen.

Eine "Bad Bank" wird gegründet, die die schlechten Kredite und Wertpapiere übernimmt und die nachfolgend abgewickelt wird. Der portugiesische Staat zahlt insgesamt 4,4 Mrd. Euro als Eigenkapital in die neuen Banken ein.

Woher stammt das Geld? Es stammt aus dem "Rettungspaket" in Höhe von 78 Mrd. Euro, das Portugal von der EU und dem IWF im Mai 2011 zur Verfügung gestellt wurde.

Von den 12 Mrd. Euro, die davon für die Bankenrettung vorgesehen waren, stehen noch 6 Mrd. Euro "frei" zur Verfügung. Es ist Geld, das sich die Staaten durch Kreditaufnahme beschaffen.

Bedeutsam ist nun die Stellung der Gläubiger der ursprünglichen Banco Espirito Santo. Die Aktionäre verlieren ihr Kapital. Auch die Halter von sogenannten "nachrangigen" Bankschuldverschreibungen sind ihr Kapital los.

Die Halter von "erstrangigen" Bankschuldverschreibungen sowie die Halter von Sicht-, Termin- und Spareinlagen wurden verschont. Sie blieben außerhalb der Haftungskaskade.


Haftungskaskade

In den letzten Jahren hat die Politik eifrig daran gearbeitet, eine ordentliche Abwicklung für systemrelevante Banken zu ermöglichen. Sie bildet ein zentrales Element in der angestrebten Bankenunion.

Gerät eine Bank in Probleme (weil sie etwa den Stresstest durch die Europäische Zentralbank (EZB) nicht besteht), muss sie sich zunächst selbst mit neuem Eigenkapital versorgen.

Gelingt ihr das nicht, müssen die Verluste, die eine Bank einfährt, von ihren Anteilseignern und - wenn das Eigenkapital dazu nicht ausreicht - auch von den Gläubigern getragen werden. Dies bezeichnet man als "Bail-in".


Haftungskaskade für Bankgläubiger*

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*Anmerkung: Zu lesen von oben nach unten: Zunächst werden die Eigenkapitalgeber, dann die Gläubiger von nachrangigen und erstrangigen Verbindlichkeiten an den Verlusten beteiligt.


Die Halter von (Spar)Einlagen sollen grundsätzlich verschont werden, so das Versprechen der Politiker. Einlagen von mehr als 100.000 Euro werden jedoch - wie im Falle Zyperns - in die Haftungskaskade einbezogen.




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