Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Zwei weitere neue Teilnehmer bei Goldpreisbildung in London

22.06.2015  |  Redaktion
Mitte März dieses Jahres wurde das traditionelle Londoner Goldfixing durch die neue Goldpreisfestsetzung "LBMA Gold Price" abgelöst. Unter Aufsicht der ICE Benchmark Administration (IBA) wird zweimal täglich - 10:30 und 15:00 Uhr Londoner Zeit - ein Referenzpreis in US-Dollar, Euro und Britischen Pfund ermittelt.

Vergangene Woche wurde bekannt gegeben, dass künftig die erste chinesische Bank, die Bank of China, am Londoner Preisfindungsmechanismus mitmischen darf. Heute wurden nun zwei weitere neue, direkt Beteiligte angekündigt: Morgan Stanley und Standard Chartered werden die Runde ergänzen. Alle drei neuen Institutionen nehmen ab heute an der elektronischen Auktion teil.

Bislang waren folgende Banken beteiligt: Goldman Sachs, Barclays, HSBC, Scotia Bank, Societe Generale, UBS und JP Morgan.

In Zukunft werden laut Pressemeldung noch weitere hinzukommen. Elfter Teilnehmer soll demnach die China Construction Bank werden.


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"