Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Immer noch kein Ende des Bärenmarktes

12.09.2015  |  Florian Grummes
1. Gold in USD

Rückblick
:

Entgegen meiner primären Erwartung konnte sich der Goldpreis Mitte August zunächst doch deutlich bis auf 1.169,80 US$ erholen. Getrieben durch Leerverkaufseindeckungen und einbrechende Aktienmärkte verteuerte sich die Feinunze ausgehend vom Tief bei 1.072,30 US$ somit innerhalb von vier Wochen um fast 100 US$.

Seit dem Hoch am 25.August haben die Bären aber bereits wieder die Kontrolle übernommen und konnten die Notierungen in einem Umfeld großer Unsicherheit wieder unter die 50-Tagelinie (1,126,30 US$) drücken.

In den letzten Tagen bewegt sich der Goldpreis lethargisch in einer engen Handelsspanne zwischen 1.118,00 US$ und 1.125,00 US$, welche sich gut in das bärische Grundmuster der letzten Monate und Jahre einfügt.


Gold in USD Monatschart:

Open in new window

Der logarithmische Monatschart lässt - unabhängig einer möglichen zwischengeschalteten Erholung - weiterhin einen Test der ultrastarken Unterstützungszone zwischen 980,00 US$ und 1.035,00 US$ erwarten. Zwar haben die Bären ihre Chance auf die lange erwartete Kapitulation im August zunächst vertan, eine nachhaltige Trendwende zum Besseren würde aber erst mit dem Überschreiten der Marke von 1.225,85 US$ absehbar. Davon ist der Goldpreis derzeit knapp 9,4% entfernt. Nach wie vor läuft der Goldpreis innerhalb des klar definierten vierjährigen Abwärtstrendkanals.

Die Indikatoren auf dem Monatschart verharren im Bärenmodus. Lediglich die überverkaufte Stochastik deutet an, dass das bärische Momentum an Fahrt verliert.

Zusammengefasst bleibt der Goldpreis auf dem Monatschart in einem Bärenmarkt, welcher kurz- oder mittelfristig noch die Unterstützungszone um 1.000,00 US$ ansteuern müsste. Nur ein Anstieg über 1.225,85 US$ liefert ein neues Kaufsignal.


Gold in USD Wochenchart:

Open in new window

Auf dem logarithmischen Wochenchart scheiterte die Erholung Mitte August an der ehemaligen Unterstützungszone zwischen 1.170,00 US$ und 1.180,00 US$. Diese stellt gleichzeitig die Unterseite des absteigenden Dreiecks dar. Damit wurde die Signifikanz dieser Zone erneut bestätigt. Gleichzeitig verläuft hier auch noch die Abwärtstrendlinie aus den Hochs des Jahres 2015, welche den Rückfall der letzten zwei Wochen maßgeblich mit zu verantworten hat.

Diese Abwärtstrendlinie fällt relativ steil und notiert aktuell bereits bei "nur noch" 1.155,00 US$ - 1.160,00 US$. D.h. mit einem Anstieg von lediglich 35,00 US$ könnte der Goldpreis den übergeordneten Trend des Jahres 2015 brechen. Die Bullen sollten daher keinesfalls abgeschrieben werden.

Dennoch überwiegen weiterhin die bärischen Signale. Lediglich die Stochastik gab zuletzt ein Kaufsignal, welches sich aber bis dato eher schwach und ohne großes Momentum präsentiert.

Insgesamt spricht übergeordnet weiterhin alles für tiefere Preise. Das Kursziel aus dem absteigenden Dreieck liegt bei 972,00 US$. Eine zwischengeschaltete größere Erholung wäre mit einem Tagesschusskurs oberhalb von 1.160,00 US$ bestätigt.


Gold in USD Tageschart:

Open in new window


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"