Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Detour Gold: Quartals- und Gesamtjahresergebnisse für 2016

23.03.2017  |  Minenportal.de
Detour Gold Corporation hat die Finanz- und Betriebsergebnisse des vergangenen Jahres sowie des zum 31. Dezember 2016 geendeten Quartals bekanntgegeben. Im Gesamtjahr verzeichnete das Unternehmen demnach einen Nettoverlust von 6,9 Mio. $ bzw. 0,04 $ je Aktie. Für das Vorjahr war dagegen noch ein Nettoverlust von 163,6 Mio. $ bzw. 0,97 $ je Aktie gemeldet worden.

Der Umsatz aus Metallverkäufen belief sich 2016 auf 658,3 Mio. $, verglichen mit 563,0 Mio. $ im Vorjahr.

Der durchschnittlich für Goldverkäufe erzielte Preis lag im vergangenen Jahr insgesamt bei 1.221 $/oz und im Dezemberquartal bei 1.210 $/oz.

Demgegenüber standen All-In Sustaining Costs (AISC) in Höhe von 1.007 $ je verkaufter Unze Gold im Gesamtjahr. Im Vorjahr hatten die AISC bei 1.056 $/oz gelegen.

Die Goldproduktion belief sich im letzten Jahr auf insgesamt 537.765 oz. 2015 hatte der Ausstoß 505.558 oz erreicht.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Detour Gold Corp.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"