Suche
 
Folgen Sie uns auf:

GFG Resources beendet erste Tranche von Privatplatzierung

25.10.2019  |  Minenportal.de
GFG Resources Inc. gab gestern bekannt, dass es die erste Tranche seiner Privatplatzierung beendet hat. In deren Rahmen wurden 5.025.555 Einheiten zu einem Preis von 0,18 CAD je Einheit für einen Bruttoerlöß von 904.600 CAD ausgegeben.

Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens und einem halben Aktienkaufwarrant. Jeder vollständige Kaufwarrant berechtigt den Halter innerhalb von 24 Monaten nach Ausgabedatum eine weitere Stammaktie zu einem Preis von 0,27 CAD zu erwerben.

Des Weiteren wurden auch 3.334.546 Flow-Through-Aktien zu einem Preis von 0,22 CAD je FT-Aktie für einen Bruttoerlöß von 733.600 CAD und 5.192.267 Charity-Einheiten zu einem Preis von 0,275 CAD je Einheit für einen Bruttoerlöß von 1.427.873 CAD ausgegeben; wobei jede Charity-Einheit aus einer FT-Aktie und einem halben Aktienkaufwarrant besteht.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
GFG Resources Inc.
Bergbau
A2DWM1
CA36165F1018
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"