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DSGVO: "Data Act" würde zur Selbstzerstörung führen

07.07.2023  |  Vertrauliche Mitteilungen
Daten sind ein wertvolles und hochsensibles Gut. Das weiß man nicht erst seit dem Jahr 2016, als die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingeführt und bei vielen Unternehmen zu neuen bürokratischen Auflagen führte.

Umso verwirrender wirken deshalb die 42 Artikel für den sogenannten "Data Act“, die von der Europäischen Union jetzt vorgestellt und zur Diskussion freigegeben wurden. Es geht im Grunde um eine massive Aufweichung des mit der DSGVO erst verstärkten Datenschutzes, indem zwischen Dateninhaber und Nutzer strikt unterschieden wird.

Lassen wir ein kleines Beispiel anhand eines "smarten“ Kühlschranks sprechen, der fleißig Daten über die eingekauften und im Kühlschrank gelagerten Lebensmittel und deren Verbrauch sammelt. Es sind Daten, die im Bereich des Kühlschrank-Herstellers erhoben werden, der deshalb während der Lebensdauer des Kühlschranks als "Dateninhaber“ gilt.

Der "Data Act“ soll nun bezwecken, daß diese Daten ebenfalls dem Nutzer, aber auch dritten sowie öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden dürfen, ja sogar sollen. Denkbar ist z.B. eine Weitergabe an die Krankenversicherung der Nutzer, die möglicherweise über Prämienzuschläge nachdenken könnte, wenn die Nutzer "ungesund“ leben.

Oder ein mit Kamera versehener Saugroboter könnte Daten (Bilder) über die jeweilige Wohnungseinrichtung bereitstellen, die wiederum die zuständige Hausratversicherung interessieren dürften. Ganz zu schweigen vom Gesundheitsbereich, wo z.B. automatisierte Blutzucker-Meßsysteme Krankenkassen und Insulin-Herstellern im wahrsten Sinne des Wortes "wertvolle“ Informationen liefern würden.

Nicht nur die Privatsphäre der einheimischen Bürger, sondern auch Interessen der Wirtschaft würden gefährdet. Denn nach dem "Data Act“ müssten die Daten auch außereuropäischen Interessenten zur Verfügung gestellt werden, die nicht den Regelungen der DSGVO unterliegen.

Ganz abgesehen von der Tatsache, daß damit auch etliche Geschäftsgeheimnisse "exportiert“ würden. Und wie können Unternehmen reagieren, wenn deren Daten und Geschäftsgeheimnisse nicht mehr hinreichend geschützt werden?

Ganz einfach – sie wandern ab. "Data Act“ würde damit – neben der rot-grünen Verbotspolitik – ebenfalls zu einer Deindustrialisierung (in diesem Fall nicht nur) unseres Landes führen.


© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4551



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