Suche
 
Folgen Sie uns auf:

EU-Gipfel: Hilfe für Spanien und Italien

29.06.2012  |  DAF
Open in new windowDas Gipfeltreffen in Brüssel hat schon Tage vor dem Beginn gestern für mächtig Furore gesorgt. Die Äußerungen der Politiker haben gezeigt, wie unterschiedlich die Positionen sind. Am ersten Tag des Treffens gab es auch viel zu diskutieren. Die Debatten dauerten bis in die frühen Morgenstunden an. Immerhin: es gibt tatsächlich erste Ergebnisse.

Nach dem ersten Tag des Gipfeltreffens haben sich die EU-Politiker geeinigt Spanien und Italien helfen zu wollen. Beide Länder sollen Geld aus den Rettungsschirmen ESM und EFSF erhalten. Das teilte EU-Ratspräsident Herman van Rompuy mit. Die Länder müssen dabei keine neuen Auflagen erfüllen, sondern nur die bestehenden Zusagen einhalten. Allerdings machte der italienische Regierungschef Mario Monti klar, aktuell keine Finanzspritze in Anspruch nehmen zu wollen. Spanien dagegen hatte bereits vor Wochen angekündigt, Hilfe für die Banken beantragen zu wollen. Die könnte für Spanien relativ unkompliziert ablaufen.

Zum DAF-Video: Videobeitrag ansehen


© DAF Deutsches Anleger Fernsehen AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"