Suche
 
Folgen Sie uns auf:

EM-Sektor: Sehr niedriges Einstiegsrisiko an Talsohle?

15.09.2015  |  Clive Maund
- Seite 2 -
Open in new window

Open in new window

Gut, welche anderen Anhaltspunkte für einen sich abzeichnenden, deutlichen Anstieg im EM-Sektor gibt es noch? Sie sind gar nicht so schwer zu finden. Einige werden wir uns jetzt kurz anschauen.

Da haben wir erstmal das schreckliche Verhältnis zwischen EM-Aktien und Gold. Es befindet sich auf einem Rekordtief, weit unter den Ständen, die damals zu Beginn des Bullenmarktes der 2000er herrschten. Das sehen wir in unserem langfristigen Chart für dieses Verhältnis unten.

Open in new window

Als nächstes haben wir die grottenschlechte Stimmung im Sektor; der Gold Miners Bullish Percent-Index ist gerade an der 0%-Marke abgeprallt und liegt immer noch bei sehr niedrigen 3,3%. Es ist fast schon leichter, ein 1 oz-Gold-Nugget im lokalen Flussbett zu finden als einen EM-Sektor-Optimisten Da legt nah, dass in Kürze mindestens eine Erholung auf uns wartet, die sich traden lässt, selbst wenn die Kurse im Anschluss daran noch eine Zeitlang sinken könnten.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2025.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"