Suche
 
Folgen Sie uns auf:

De Grey Mining Ltd. nimmt strategischen Investor Kirkland Lake in Aktienregister auf

02.10.2017  |  DGAP
Entwicklung des Goldprojekts Pilbara mit über 1,2 Mio. Unzen

De Grey Mining Ltd. ((WKN: 633879; ASX: DEG, "De Grey" oder "das Unternehmen") gibt bekannt, dass sich Kirkland Lake Gold Ltd. ("Kirkland Lake") zur Zeichnung von bis zu 33.333.333 Aktien der De Grey zu einem Preis von 0,15 AUD pro Aktie bereit erklärt hat. De Grey wird dadurch 5 Mio. AUD einnehmen. Jede Aktie wird eine kostenlose Option einschließen, die zu jeder Zeit vor dem 30. November 2019 zu 0,20 AUD ausübbar ist.

Kirkland Lake ist ein kanadischer börsennotierter mittlerer Goldproduzent mit einer Marktkapitalisierung von 2,7 Milliarden USD und einer für 2017 prognostizierten Produktion von 570.000 bis 590.000 Unzen Gold. Sie haben Beteiligungen in Australien durch die hochgradige kostengünstige Mine Fosterville in Victoria und haben vor Kurzem 58 Millionen AUD in De Greys Konkurrenten in Pilbara, Novo Resources Corp., investiert.

Die Aktienplatzierung unterliegt der Genehmigung der Aktionäre, die das Unternehmen auf seiner Jahreshauptversammlung erbeten wird, die vor Ende November 2017 abgehalten wird, und dass Kirkland Lake unter 19,9% auf teilweise verwässerter Basis nach De Greys Jahreshauptversammlung verbleibt. Es besteht eine Verwässerungsschutzklausel, die es Kirkland Lake erlaubt, ihre Eigenkapitalposition durch zukünftige Kapitalbeschaffungen beizubehalten. Die Verwässerungsschutzklausel unterliegt dem ASX-Verzicht der Notierungsvorschrift 6.18.

Die Geldmittel werden für die laufenden Explorations- und Entwicklungsaktivitäten auf dem Goldprojekt Pilbar verwendet.


De Greys Chairman, Simon Lill, sagte:

"Die Investition durch Kirkland Lake ist eindeutig ein Game-Changer für De Grey. Zusammen mit unserer jüngsten Kapitalbeschaffung in Höhe von 3 Mio. AUD im August haben wir jetzt 8 Mio. AUD eingenommen, was die Finanzierung für unsere Explorationsprogramme bis Ende 2018 sichert.

Kirkland Lakes Interesse ist am Potenzial des Gold führenden Konglomerats innerhalb De Greys Projektgebiet nahe Port Hedland in der Region Pilbara. Wir begrüßen diese Investition und freuen uns auf die Unterstützung durch die zusätzlichen technischen und finanziellen Fähigkeiten, Konstruktions- und Inbetriebnahmekenntnisse sowie operativen Fähigkeiten als Ergänzung unseres bereits starken Geologenteams.

Das Potenzial der in Konglomerat beherbergten Goldvererzung ist eine Ergänzung zu unserem bestehenden Goldprojekt Pilbara mit seinen über 1,2 Mio. Unzen."



Für weitere Informationen:

De Grey Mining Ltd.
Tel. +61-8-9381 4108
admin@degreymining.com.au

Im deutschsprachigen Raum:
AXINO GmbH
Neckarstraße 45, 73728 Esslingen am Neckar
Tel. +49-711-82 09 72 11
Fax +49-711-82 09 72 15
office@axino.de
www.axino.de



Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
De Grey Mining Ltd.
Bergbau
633879
AU000000DEG6

weitere Unternehmen:

Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"