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Steuer auf Vermögen in Schließfächern?

20.06.2019  |  Redaktion
Sind Schließfächer sicher und sind sie sinnvoll zur Verwahrung von Vermögen (Edelmetallen, Banknoten, Gemälde, Edelsteine usw.)? Was passiert mit dem Schließfach wenn es zu Bankschließungen kommt? Die Antworten und mehr finden Sie im Video.




Redaktionelle Anmerkung zum Video:

Wie Reuters in der letzten Woche berichtete (siehe hier bzw. Presseschau), könnten zukünftig in Italien Bargeld und Wertgegenstände, die ausschließlich in Schließfächern verwahrt werden, besteuert werden. Das Wort "könnte" suggeriert nicht, dass es bereits so bestimmt bzw. beschlossen ist. Leider vermitteln Wörter wie "möchten", "wollen" oder "werden" in einer Berichterstattung genau das Gegenteil der Originalaussage…

Zur Faktenlage: Richtig ist, dass es in der Geschichte zu Schließfachöffnungen von staatlicher Seite gekommen ist (z.B. siehe US-Goldverbot). Fakt ist aber auch, dass beispielsweise in Erbfällen ohne Ausnahme Schließfachöffnungen vom deutschen Fiskus an der Tagesordnung sind! Dieser kann dies natürlich nur deshalb, weil die Bank bei einer Anmietung eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt sendet, ebenso, wenn der Schließfachinhaber eine Zusatzversicherung über die Erhöhung der Versicherungssumme abschließt. Angemerkt sei, dass dies bis dato nur für Schließfächer bei Banken, nicht aber für private Anbieter gilt.

Bei nüchterner Betrachtung kann diese News aus Italien nur ein Fake, ein Ablenkungsmanöver sein! Denn eine Frage von vielen die gestellt werden müsste wäre, wie dies in der Realität und im Detail umgesetzt werden könnte? Wo fängt beispielsweise die Definition für ein Schließfach an und wo hört sie auf? Gehört ein Tresorschrank dazu oder auch ein ganzer Raum, der als Tresor fungiert? Gehören neben Bargeld, Edelmetallen oder Wertpapieren auch ein (Kauf-)Vertrag, eine (Grundstücks-)Urkunde, ein Kfz-Brief, die Originaldokumente eines Patents oder ein Ehe-/Erbschaftsvertrag mit zum Vermögen? Und wie würde man dann den Wert dieser einzelnen Papierstücke ermitteln?

Auf der anderen Seite wäre eine Schließfachsteuer nichts anderes als eine Strafgebühr für eine bestimmte Art eines Lagers, die nur relativ wenige (vermögende) Personen oder Unternehmen nutzen. Der komplette Aufwand zur Durchsetzung dieser Steuer wäre überproportional und stände vermutlich nicht im Verhältnis zum Ertrag. Zudem hätte der Inhaber eines Schließfaches die Möglichkeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, sein Schließfach "anzupassen" oder zu kündigen. Auch ein rückwirkender Stichtag würde daran nichts ändern, denn der Staat kann nicht wissen, was vorgestern im Schließfach lag oder nicht lag.

Was kann man aus dieser Nachricht und jeder anderen Info lernen bzw. mitnehmen? Zuerst Ruhe bewahren, denn Angst ist bekanntlich der schlechteste Ratgeber. Zweiter Schritt die Information analysieren und zu guter letzt gegebenenfalls handeln. Die Reihenfolge ist entscheidend, aber umso mehr auch Diversifikation und Anonymität...


© Redaktion GoldSeiten.de



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