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Der seltsame Bulle

25.04.2025  |  Hannes Huster
Ich habe es in den vergangenen Wochen schon mehrfach angerissen. Der aktuelle Bullenmarkt im Gold ist ein sehr seltsamer. Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, heute ein Blick auf den GDX, den wohl bekanntesten ETF für Goldminenaktien.

Die Performance in den vergangenen 12 Monaten war nicht von schlechten Eltern und der ETF hat sich super entwickelt:

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In der Regel ziehen Bullenmärkte oder generell steigende Kurse Anlegergelder an. Viele Investoren folgen gerne Trends, investieren zyklisch oder bekommen Angst, etwas zu verpassen. Das ist bei Einzelaktien so, aber auch bei Sektoren.

Man müsste also erwarten, dass bei einer so guten Performance des GDX neue Gelder in den ETF fließen. Doch genau das Gegenteil ist der Fall.

Die ausgegebenen Anteile am GDX fallen seit Monaten wie ein Stein. Ende 2020 hatte der GDX 458 Millionen Anteile ausstehend, am Mittwoch waren es nur noch 308,2 Millionen Anteile. Das ist ein Einbruch um fast 33%!

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Es ist erstaunlich, wie so eine Bewegung zustande kommt. Mitte 2020 sah der Goldpreis ein vorläufiges Top bei rund 2.000 USD und der GDX ebenso bei ca. 42 USD. Dass danach das Interesse nachgelassen hat, ist verständlich.

Nicht nachvollziehbar ist aber die aktuelle Situation. Gold im Bereich von Allzeithochs, der GDX mit einer strammen Performance, doch die Anleger verkaufen und geben ihre Anteile zurück. Gehen wir nach dem einfachen Konzept, dass die Masse meistens falsch liegt, dann ist dies eines der besten bullischen Signale für die Goldminenaktien, das ich seit Jahrzehnten gesehen habe! Denn was passiert mit den Goldaktien, wenn erst einmal frisches Geld in den Markt kommt?


© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"



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Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
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4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.



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