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Ein neues Bürokratiemonster

23.09.2025  |  Vertrauliche Mitteilungen
Es ist eines der Prestigeprojekte von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD): das Tariftreuegesetz, nach dem öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen gehen sollen, die sich an die für ihre Branche geltenden Tarifverträge buchstabengetreu halten.

Und das alles überwacht von einer neu einzurichtenden Prüfstelle, wobei allein der Gedanke daran den Amtsschimmel freudig wiehern läßt. Nach der Einführung eines staatlich fixierten Mindestlohns vor einigen Jahren soll nun auch die Tarifautonomie gewissermaßen durch die Hintertür geschleift und zu einem weiten Feld staatlicher Einflussnahme degeneriert werden.

Dabei war gerade sie es, auf die die Väter unseres Grundgesetzes großen Wert legten, um einer Wiederholung der damals jüngsten Geschichte (der Raserei der Nationalsozialisten, die mit eiserner Faust bis in die kleinsten Betriebe hineinregierten) zuverlässig vorzubeugen.

Es ist Artikel neun unseres Grundgesetzes, mit dem die Unternehmen zuverlässig vor staatlicher Einflussnahme geschützt werden sollen. "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und alle Berufe gewährleistet", heißt es dort wörtlich.

Die bisherigen Verfassungsrichter interpretierten diese Freiheit, im Wirtschaftsleben Koalitionen zu bilden, stets zugleich als Freiheit, sich diesen Vereinigungen von Arbeitgebern oder den Gewerkschaften auch fernzuhalten. Diese Koalitionsfreiheit auf der einen Seite und die Tarifautonomie (das Nichteinmischen des Staates) auf der anderen sind die zwei Seiten derselben Medaille, die für nichts anderes als eine gewünschte Staatsferne der Wirtschaft steht.

Staatsaufträge soll es nun aber nur noch für Betriebe geben, die sich den für ihre Branche geltenden Tarifverträgen etc. vollumfänglich unterworfen haben. Das alles soll wie in kaum einem anderen Land von den Betrieben dokumentiert und vom Staat mit neuen Prüfstellen vollumfänglich überwacht werden.

Für viele Betriebe wäre es dann mit der Freiheit vorbei, aus wichtigen ökonomischen Beweggründen heraus dem eigentlich zuständigen Arbeitgeberverband fernzubleiben. Denn schon jetzt kämpfen viele kleine und mittlere Unternehmen im Wettbewerb mit den "Großen" ihrer Branche (die oft in Deutschland kaum Steuern zahlen, hier gemessen an ihrer Größe nur wenige Mitarbeiter beschäftigen und die oft genug auch noch subventioniert werden) ums Überleben.

Für viel zu Viele von ihnen könnten sich neue "Tarifvertragslasten" schnell als der letzte, entscheidende Sargnagel erweisen.

FDP-Chef Christian Dürr brachte es kürzlich auf den Punkt: "In Sonntagsreden erzählt der Kanzler (Friedrich Merz, die Red.) der Wirtschaft etwas von Bürokratieabbau, mittwochs verabschiedet sein Kabinett Gesetzentwürfe, die die Einrichtung neuer Prüfstellen in der Verwaltung regeln."

Hier, so Dürr sinngemäß weiter, lasse sich der Bundeskanzler von der SPD treiben, was unter dem Strich eine "schlechte Nachricht für die Betriebe und im Endeffekt auch für die Arbeitnehmer in Deutschland" sei. Kritik auch aus den Reihen der Union rief darüber hinaus die den anzuhörenden Verbänden etc. gesetzte Rückmeldefrist hervor.

Diese sollen den Gesetzentwurf innerhalb von nur drei Tagen durcharbeiten, beurteilen und gegebenenfalls ihre Einwände geltend machen. Ein Ansinnen, das gerade angesichts der derzeitigen Urlaubszeit unmöglich erscheint! Offenbar wäre es der "Großen" Koalition sehr lieb, wenn dieses neue Bürokratiemonster seinen parlamentarischen Weg mit möglichst wenig Aufheben nehmen würde.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4665


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