Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Anhaltende Zentralbankstimuli unterstützen Gold weiterhin

24.04.2020  |  Redaktion
Gold gab einige seiner moderaten Zunahmen am Montagmorgen in Asien auf, trotz der Tatsache, dass es am vorherigen Handelstag auf ein 1-Wochenhoch stieg, so berichtet Investing.com. Zeitgleich verabschiedete das US-amerikanische Repräsenantenhaus ein weiteres Rettungspaket über 484 Milliarden Dollar über Nacht.

"Die anhaltenden Zentralbankstimuli weltweit unterstützen Gold, vor allem heute…", so David Meger von High Ridge Futures. Es ist wahrscheinlich, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden, da die verteilten Finanzmittel schnell erschöpft sind und die Arbeitslosenzahlen in den USA weiterhin zunehmen.

"Die Arbeitslosenquote scheint die 20% zu erreichen und das alleine sollte genug Grund für die Federal Reserve und die Trump-Regierung sein, weiterhin Anreize in die Wirtschaft zu injizieren", so Edward Moya von OANDA.

"Der Aufstieg des Goldes in Richtung 1.800 Dollar setzt sich fort. Der Stimulus-Handel wird sich nicht so schnell verflüchtigen und das sollte bis Sommer Rekordhochs für Gold (in Dollar) bedeuten."


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Videos
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"