Suche
 
Folgen Sie uns auf:

"Beton-" & "Digital-Gold" kündigen massive Turbulenzen für 2026 an! Silberausbruch bestätigt Kapitalrotation in die letzte Antiblase"Rohstoffe"

01.12.2025  |  Dr. Uwe Bergold
Genau vor vier Jahren bekamen wir am deutschen Immobilienmarkt das finale Verkaufssignal (realer Aufwärtstrendbruch) als Startpunkt für den wirtschaftlichen Kollaps in Deutschland. In unserem Marktkommentar vom 02.12.2021 konnte man unter der Headline "Global Weimar - Zinstragende Anlageklassen beginnen inflationsbereinigt finale Abwärtsphase! Der "Great Reset" läuft als Prozess bereits seit 2000" u.a. Folgendes lesen:

"…aktuell erleben wir seit dem Jahrtausendwechsel wieder, dieses Mal jedoch global, einen "Weimar-Effekt". Der DAX, welcher seit seinem säkularen Hoch im März 2000 (war damals 27 Unzen Gold wert) nominal mit 90 [200] Prozent im Plus liegt, hat real - in Unzen Gold bewertet - bereits über 65 [75] Prozent an Kaufkraft verloren (aktuell kostet er 9,6 [6,5] Unzen Gold). Am Ende wird – wie immer im Finale eines jeden "Bust-Zyklus" – der DAX real mit über 90 Prozent im Minus liegen und dies unabhängig davon, wie er sich nominal (in EUR) weiter entwickeln wird (siehe hierzu Abbildung [9])…

Auch am Anleihen- und Immobilienmarkt sieht es nicht besser aus. Beide sind bereits vor Wochen real – in Unzen Gold bewertet – nach unten ausgebrochen! Über die nominale (in Papiergeld bewertete) Entwicklung entscheiden die Zentralbanken, über die reale (in Gold bewertete) der Markt [siehe hierzu das prozyklische Verkaufssignal des Trendlinienbruchs im unteren Teil der Abbildung 1]…

Aufgrund dessen, dass wir uns aktuell am Ende eines 75-jährigen Superverschuldungs-Zyklus ("Drei-Generationen-Zyklus") und gleichzeitig, daraus resultierend, in einer sog. "Alles[Echo]-Blase" (epochale Bewertungsanomalien bei Aktien, Immobilien und Anleihen) befinden, wird es derzeit, sowohl für professionelle als auch für private Investoren, immer schwieriger, real – ohne große Verluste – durch dieses Jahrzehnt zu kommen.

Bis jetzt haben die drei zinstragenden Anlageklassen Aktien, Anleihen und Immobilien seit dem Jahr 2000 bereits real, in Unzen Gold bewertet, über 60 [75-85] Prozent an Kaufkraft verloren, ohne dass das – in EURO fakturierende – Publikum nur ansatzweise etwas davon mitbekommen hat…"


Open in new window
Abb. 1: DAX Real Estate in EUR (oben) vs. DAX Real Estate in oz GOLD (unten) von 03/03 bis 11/21
Quelle: GR Asset Management, Dr. Uwe Bergold


Vergleicht man nun den unteren Teil von Abbildung 1 (11/2021) mit dem in Abbildung 2 (11/2025), so visualisiert sich doch recht deutlich der dramatisch reale Verfall der Immobilien gegenüber Gold in den vergangenen vier Jahren.

Das Entscheidende beim DAX Immobilien-Index hierbei ist, dass sich trotz der sichtbar nominal (Simulation in EUR bewertet) geringen Veränderung, er real (in GOLD bewertet) förmlich kollabiert und das "Lehman-Tief" von 03/2009, nun im vergangenen Monat Oktober, bereits unterschritten hat (siehe hierzu unteren Teil in Abbildung 2). Da Immobilien, aufgrund ihrer geringeren Fungibilität, den Aktien meist vorauslaufen, lässt dies auf massive Turbulenzen für 2026 schließen (massiv "realer", in Gold bewerteter, DAX-Verfall in 2026?!).

Open in new window
Abb. 2: DAX Real Estate in EUR (oben) vs. DAX Real Estate in oz GOLD (unten) von 03/03 bis 11/25
Quelle: GR Asset Management, Dr. Uwe Bergold


Neben Beton- kündigt auch das Digital-Gold massive Probleme für 2026 an!

Im vergangenen Marktkommentar 10/2025, mit dem Untertitel "Aufwärtstrendbruch auch beim künstlichen (Bitcoin) gegenüber dem echten Gold", konnte man zum prozyklischen Bitcoin-Verkaufssignal u.a. Folgendes lesen:

"…Neben dem realen 45-jährigen Aufwärtstrendbruch beim DJIA, kam es im vergangenen Monat auch bei Bitcoin zu einem realen 13-jährigen Aufwärtstrendbruch gegenüber Gold [siehe hierzu das prozyklische Verkaufssignal des Trendlinienbruchs im unteren Teil der Abbildung 3]. Gleichzeitig endete bei der Kryptowährung im Oktober 2025 ein 4-Jahres-Zyklus. Bei allen drei vorherigen Tops folgte im Anschluss daran in der Vergangenheit ausnahmslos eine 80%-Korrektur…"

Open in new window
Abb. 3: Bitcoin in USD (oben) versus Bitcoin in GOLD (unten) von 04/2012 bis 11/2025 Quelle: GR Asset Management, Dr. Uwe Bergold


Dem Aufwärtstrendbruch von Bitcoin in Gold bewertet (reale Betrachtung) im Oktober, welches ein taktisch prozyklisches Verkaufssignal darstellt, folgte nun im November auch der Aufwärtstrendbruch des Crypto Currencies Index CCI30 in Gold bewertet (siehe hierzu den roten Kreis in Abbildung 4). Dies stellt eine Bestätigung für eine signifikante Topbildung im gesamten Krypto-Sektor dar.

Untermauert wird dieser strategische Distributionsprozess (Smart Money realisiert seine Gewinne durch den Verkauf seiner Krypto-Bestände ans Publikum) vom extrem positiven Sentiment. Das Internet ist voll von "Krypto-Cheerleadern" und Sparkassen / Volksbanken vertreiben nun seit Sommer 2025 Bitcoin-ETF´s als Produkt fürs breite Publikum. Das letzte Mal, dass wir so etwas erlebt haben, war zur Jahrtausendwende. Damals war es der Internet-Hype bei einem Shiller-KGV (CAPE) von 44 ("Alles-Blase"). Heute ist es der Krypto- und KI-Hype bei einem CAPE von knapp 40 ("Echo-Blase")!


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2025.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"