Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold nach den US-Arbeitsmarktdaten - dies ist wichtig!

09.01.2026  |  Christian Jubelt
Der seit Ende September 2025 etablierte Aufwärtstrend beim Goldpreis erfuhr zahlreiche Tests und hielt sich bisher tapfer. Im Anschluss an die soeben veröffentlichten US-Arbeitsmarktdaten zeigen sich Gewinne, und sofern der Preis über 4.526 USD anziehen sollte, erscheinen neue Höchststände über 4.550 USD unvermeidlich. Die nächsten Ziele auf der Oberseite wären dabei 4.731 USD sowie im Ausdehnungsfall 4.912 USD.

Mögliche Rücksetzer sollten sich über 4.381 USD abspielen, um keine größere Gegenbewegungsgefahr zu signalisieren. Speziell unter 4.345 USD müsste man nämlich mit stärkeren Verlusten bis 4.243 USD und gegebenenfalls tiefer bis 4.145 USD rechnen. Der dabei erfolgte Bruch der etablierten Aufwärtstrendlinie wäre zudem belastend.

Open in new window
Quelle Chart: stock3


© Christian Jubelt
Finanzanalyst
www.TA4YOU.com



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit investiert.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2026.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"