Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold: Etwas Platz wäre noch

08.06.2016  |  Thomas May
Trendtrader hatten zuletzt keine Freude am Goldpreis. Zunächst Anfang Mai der Fehlausbruch zur Oberseite, anschließend zum Monatsende der Fehlausbruch zur Unterseite. Bullen wie Bären mussten leiden. Vom wichtigen Support bei 1.200 USD erholt sich Gold seit einigen Tagen aber deutlich.


Charttechnischer Ausblick:

Die Erholungsbewegung besitzt noch etwas Spielraum. So bildet der kurzfristige Abwärtstrend zusammen mit einer Horizontalen um 1.265 USD einen Kreuzwiderstand. Ein Abpraller von dieser Marke im Erstkontakt zur Unterseite sollte nicht überraschen. Anschließend wird sich entscheiden müssen, ob der Anstieg in einen neuen Aufwärtstrend münden kann oder ob Gold sogar eine mittelfristige Topformation ausbildet.

Rücksetzer auf 1.224 USD würden kein Problem darstellen. Ebenfalls gut abgesichert ist Gold bei 1.200 USD.

Kursverlauf vom 09.12.2015 bis 08.06.2016 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Tag)

Open in new window

© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"