Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Ölpreis (Brent): Ausbruch erfolgt – Pullback möglich

08:13 Uhr  |  Marko Strehk
Der Ölpreis setzte seine Aufwärtsbewegung zum Wochenschluss fort und durchbrach den mehrwöchigen Abwärtstrend. Die Hürde bei 64,32 USD konnte zunächst nicht nachhaltig überwunden werden und bremste gemeinsam mit dem EMA50 die laufende Ausbruchsbewegung aus.


Charttechnischer Ausblick:

Mit dem Bruch des Abwärtstrends bietet sich grundsätzlich die Chance, den Anstieg fortzusetzen. Kurzfristig könnte die Widerstandszone um 64,32 USD jedoch nochmals für einen Rücklauf sorgen. Ein Pullback in Richtung 63,50 USD wäre jederzeit möglich. Wird der dort verlaufende Aufwärtstrend gebrochen, wäre auch ein Rückfall bis 62,64 USD denkbar. Solange die Unterstützung jedoch hält, könnte Brent nach einer Konsolidierung weiter in Richtung 65,20 USD vorstoßen.


Brent-Öl-Chartanalyse (Tageschart)

Open in new window

Brent-Öl-Chartanalyse (Stundenchart)

Open in new window

© Marko Strehk



Quelle: stock3.com - ein Service der Die stock3 AG (vormals BörseGo AG)


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2025.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"