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"Todesstoß“ für das Bankgeheimnis

14.11.2012  |  Vertrauliche Mitteilungen
Nach dem 11. September 2001 wurden auch in Deutschland neue und weitgehende "Anti-Terror-Gesetze" beschlossen, die den Behörden im "Ernstfall" einen weitreichenden Einblick in die Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers gestatten würden. Die Gesetze wurden zunächst bis zum 31.12.2007 befristet eingeführt und danach um weitere fünf Jahre - also nunmehr bis zum 31.12.2012 - verlängert. Das nun bevorstehende Auslaufen soll zum willkommenen Anlaß genommen werden, eine Neuauflage ohne zeitliche Befristung schnell und möglichst geräuschlos durchzupauken...

Die schon jetzt geltenden (und in kritischen Kreisen durchaus umstrittenen) Regelungen erlauben es den Staatsbehörden beispielsweise, bei der Post, privaten Kurierdiensten, Telekommunikationsgesellschaften, Fluggesellschaften und Transportunternehmen weitreichende Auskünfte über Kunden und Auf träge einzuholen. Nicht zu vergessen sind auch die Möglichkeiten der Telefonüberwachung, der Standort bestimmung eingeschalteter Mobiltelefone und nicht zuletzt auch der "Verwanzung" privater Wohn- und Büroräume. Nun möchte man im Bundesinnenministerium noch einen Schritt weitergehen und die im Finanzbereich angesiedelten Spionagemöglichkeiten weiter ausdehnen.

Eine zentrale Behörde soll dazu mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet werden. Ihr soll es grundsätzlich gestattet sein, Bankauskünfte jeder Art einzuholen und bei Bedarf auch einen (wahrscheinlich unange kündigten) Blick in private Bankschließfächer zu nehmen. Schon heute muß in Deutsch land jedes Konto, Depot oder Bankschließfach unter Nennung der Inhaber, wirtschaftlich Berechtigten und der Bevollmächtigten einer Zentralstelle gemeldet werden. Zukünftig soll es "Vater Staat" ein Leichtes sein, sich auch über Kontostände oder eben den Inhalt von Bankschließfächern schnell und relativ "problemlos" zu infor mieren!

Damit werden in Deutschland die letzten Reste des einst formulierten Bankgeheimnisses staatlicher "Neugier" preisgegeben. Jedem Gold- und Silberbesitzer sei daher angeraten, über sichere Verwahrmöglichkeiten außerhalb eines Bankschließfaches (gewissermaßen "unter der Matratze") nachzudenken...!


© Vertrauliche Mitteilungen



Auszug aus den wöchentlich erscheinenden Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4003



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