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Veris Gold Corp. gibt Einführung einer Vorankündigungsrichtlinie (Advance Notice Policy) bekannt

29.01.2013  |  DGAP
Vancouver, British Columbia, Kanada. 28. Januar 2013. Veris Gold Corp. (WKN: A1J6DZ; TSX: VG; OTCQB: YNGFF) gab heute bekannt, dass der Board of Directors des Unternehmens am 28. Januar 2013 eine Vorankündigungsrichtlinie (die 'Richtlinie') genehmigt hat. Diese Richtlinie schließt unter anderem eine Regelung ein, die eine Vorankündigung an das Unternehmen unter den Umständen verlangt, wo eine Nominierung von Personen für die Wahl in den Board of Directors durch Aktionäre des Unternehmens erfolgt, außer durch: (i) einen 'Vorschlag' gemäß Sparte 7 des Business Corporation Act (British Columbia) (das 'Gesetz'); oder (ii) durch Verlangen der Aktionäre gemäß Absatz 167 des Gesetzes.

Die Richtlinie legt unter anderem einen Stichtag fest, bis zu dem die eingetragenen Inhaber von Stammaktien der Veris Gold die Nominierungen der Directors beim Secretary des Unternehmens vor der Jahreshaupt- und Sonderversammlung der Aktionäre einreichen müssen. Die Richtlinie legt auch fest, dass ein Aktionär die spezifische Information beim Secretary des Unternehmens in schriftlicher Form einreichen muss, damit die Nominierung gültig ist. Keine Person ist als ein Director des Unternehmens wählbar, sofern sie nicht gemäß der Regelungen dieser Richtlinie nominiert wurde.

Im Fall der Jahreshauptversammlung der Aktionäre muss das Unternehmen nicht weniger als 30 Tage und nicht mehr als 65 Tage vor dem Datum der Jahreshauptversammlung benachrichtigt werden. Wird jedoch die Jahreshauptversammlung an einem Datum abgehalten, das weniger als 65 Tage nach dem Datum der öffentlichen Ankündigung der Jahreshauptversammlung liegt, kann die Benachrichtigung nicht später als zu Geschäftsschluss am 10. Tag nach dieser öffentlichen Ankündigung erfolgen.

Im Fall einer Sonderversammlung der Aktionäre (die nicht ebenfalls eine Jahreshauptversammlung ist) kann die Benachrichtigung an das Unternehmen nicht später als zu Geschäftsschluss am 15. Tag nach der ersten öffentlichen Ankündigung des Datums der Sonderversammlung erfolgen.

Die Richtlinie ist in Kraft und Wirkung ab dem Datum der Genehmigung. Laut Konditionen der Richtlinie wird die Richtlinie den Aktionären des Unternehmens zur Verabschiedung auf der nächsten Jahreshauptversammlung vorgelegt. Falls die Richtlinie auf der Versammlung nicht durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit bestätigt wird, wird die Richtlinie erlöschen und wird nach Erlöschen auf der Jahreshauptversammlung nicht weiter in Kraft und Wirkung sein.

Der vollständige Text der Richtlinie ist bei SEDAR unter www.sedar.com erhältlich.


Über Veris Gold Corp.

Veris Gold Corp. ist ein nordamerikanischer Goldproduzent, der neue Goldlagerstätten entdeckt und entwickelt sowie Goldminen betreibt. Das Unternehmen besitzt ein breit gefächertes Portfolio von Gold-, Silber-, Zink- und Kupferliegenschaften im Yukon Territory und British Columbia in Kanada sowie in dem US-Bundesstaat Nevada. Der Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf der Akquisition und Weiterentwicklung von bereits entwickelten und produzierenden Goldliegenschaften. Die Fortsetzung des Wachstums wird durch eine Erhöhung oder den Beginn der Produktion auf den bestehenden Liegenschaften des Unternehmens neben den oben erwähnten geplanten Akquisitionen erfolgen.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Veris Gold Corp.
900 - 688 West Hastings Street
Vancouver, BC, Canada V6B 1P1
Tel: +1 (604) 688 9427
Fax +1 (604) 688 9426
www.verisgold.com

Nicole Sanches, Investor Relations Manager
nicole@verisgold.ca

CHF Investor Relations
Jeanny So, Director of Operations
Tel: (416) 868-1079 ext. 225
Email: jeanny@chfir.com
www.chfir.com

AXINO AG
investor & media relations
Königstraße 26, 70173 Stuttgart
Tel. +49 (711) 253592 30
Fax +49 (711) 253592 33
service@axino.de
www.axino.de



Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.



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