Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Australiens Goldausstoß auf Rekordhoch

28.08.2019  |  Redaktion
Kürzlich veröffentlichte Zahlen der U.S. Global Investors zeigen, dass der Goldausstoß im Finanzjahr 2018/19 in Australien den höchsten Stand erreichte, so das Nachrichtenportal Scrap Monster. Das Land produzierte im Finanzjahr 2018/19 321 Tonnen beziehungsweise 10,3 Millionen Unzen Gold gegenüber 310 Tonnen im Vorjahreszeitraum.

Damit ist Australien nach China der weltweit zweitgrößte Goldproduzent. China produzierte im Berichtszeitraum 400 Tonnen bzw. 12,9 Millionen Unzen.

Andere führende Goldproduzenten im Jahr 2018 waren Russland (282 t bzw. 9,1 Mio. oz), die USA (253 t bzw. 8,1 Mio. oz), Kanada, Indonesien (190 t bzw. 6,1 Mio. oz), Peru (), Südafrika (124 t bzw. 4 Mio. oz), Mexiko (122 t bzw. 3,9 Mio. oz) und Ghana (102 t bzw. 3,3 Mio. oz).

Der kanadische Goldausstoß soll bis 2023 ein Volumen von 7,6 Millionen Unzen erreichen. Dies soll vor allem an der großen Anzahl künftiger Minen und der mehrere Millionen Unzen an Goldreserven, die das Land beherbergt.


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"