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Deutsche Regierung spitzt ihren Krieg gegen Gold zu

17.01.2020  |  Ronan Manly
- Seite 3 -
Es ist ebenfalls wichtig anzumerken, dass die bestehende Schwelle von 10.000 Euro für anonyme Edelmetalltransaktionen in Deutschland (Tafelgeschäfte) erst seit 2017 bestand. Davor lag die Meldeschwelle bei 15.000 Euro. Diese Herabsetzung der Schwelle von 15.000 Euro auf 10.000 Euro wurde ebenfalls in der deutschen Gesetzgebung durchgepeitscht, was vermeintlich die EU-Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von 2015 (alias die vierte EU-Geldwäscherichtlinie) widerspiegeln sollte.

Doch auch in diesem Fall besagte die EU-Richtlinie von 2015 nichts über Edelmetalle, während die deutsche Gesetzgebung eine Liste "hochwertiger Güter" definierte, unter anderem "Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin", "Edelsteine" und "Schmuck und Uhren", und erachtete, dass:

"Sämtliche [...] Güterhändler, die Barzahlungen von 10.000 Euro und mehr tätigen oder entgegennehmen (bisher 15.000), werden die Pflichten der Vierten Geldwäscherichtlinie erfüllen müssen."


Wenn es ernst wird, müssen Sie lügen

Spulen wir wieder zum Gesetz von 2019 vor und aus heiterem Himmel besagt es:

"Die Erkenntnisse der nationalen Risikoanalyse haben ergeben, dass insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für Identifizierungspflichten von 10 000 Euro stattfindet [...]. Die im Gesetzentwurf avisierte Schwelle von 2 000 Euro zielt darauf ab, diesen Umgehungshandel zu unterbinden bzw. signifikant zu beschränken."

Und auch:

"Im Bereich Edelmetallhandel ist ein starker Bargeldverkehr unterhalb des nach bisheriger Rechtslage geltenden Schwellenbetrages von 10 000 Euro zu beobachten. Zugleich ist im Bereich des Edelmetallhandels von einem erhöhten Geldwäscherisiko auszugehen. Die Regelung ist erforderlich, um mögliche Umgehungsgeschäfte und Smurfing zu unterbinden."

Nun könnten Sie sich fragen: Wer hat diesen starken Bargeldverkehr beobachtet? Gewiss nicht die Edelmetallbranche. Raphael Scherer, Geschäftsführer von Degussa Edelmetalle, weist in einem Interview gegenüber der Börse Online im Dezember darauf hin, dass

"Goldhändler auch jetzt schon Verdachtsfälle zur Geldwäsche melden müssen. "Wir lehnen auch Kunden ab, die glauben, sie können mehrmals für 9999 Euro bei uns einkaufen, um die Grenze zu umgehen", so Scherer. Solche Fälle gebe es, "aber das sind Einzelfälle".

Der Mangel an konkreten Beweisen für die Senkung der Transaktionsschwelle durch die Bundesregierung ging auch nicht an den deutschen Bundestagsabgeordneten vorbei. Einige von ihnen fragten die Regierung nach Details. Die folgenden Fragen sind von Frank Schäffler, Christian Dürr und Dr. Florian Toncar von der FDP. Die Antworten der Regierung sind gelinde gesagt schockierend:

Frage 1: Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Wert der Edelmetalle, welche in Deutschland von Privatpersonen gehalten werden?

Antwort: Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.


Frage 2: Wie hoch war in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Volumen des Handels mit Edelmetallen in Deutschland (bitte nach den einzelnen Jahren und Edelmetallen aufschlüsseln)?Wie viel entfällt davon auf Privatpersonen?

Antwort: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.


Frage 3: Wie hoch war in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Volumen des Tafelgeschäfts mit Edelmetallen in Deutschland (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)?

Antwort: Die geldwäscherechtliche Aufsicht über den Handel mit Edelmetallen im Nichtfinanzsektor liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen daher zum jährlichen Volumen des Tafelgeschäfts mit Edelmetallen in Deutschland keine Erkenntnisse vor.


Frage 3 a): Wie viele Personen haben in Deutschland in den letzten fünf Jahren über das anonyme Tafelgeschäft Edelmetalle gekauft?

Frage 3 b): Wie viele Einzeltransaktionen wurden in den letzten fünf Jahren im Tafelgeschäft getätigt?

Antwort: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.


Frage 3 c): Welchen Anteil am Tafelgeschäft haben der Handel mit Gold, Silber bzw. Platin?

Antwort: Der genaue Anteil von Gold, Silber und Platin am Tafelgeschäft ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse der zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder im Nichtfinanzsektor lassen darauf schließen, dass der weit überwiegende Anteil den Handel mit Gold umfasst. Der Handel mit Silber und Platin ist demgegenüber wesentlich geringer.


Frage 4: Wie viele Edelmetallhändler gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland?

Frage 4 a): Wie viele davon betreiben Tafelgeschäfte?

Antwort: Die geldwäscherechtliche Aufsicht über den Handel mit Edelmetallen im Nichtfinanzsektor liegt in der Zuständigkeit der Länder. […] Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse vor.


Frage 4 b): Wie viele Edelmetallhändler waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Geldwäschegeschäfte bzw. Terrorismusfinanzierung verwickelt?

Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 6b verwiesen.




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