Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Queenston meldet Explorationsergebnisse vom Sierra Almoloya Projekt in Mexiko

23.11.2006  |  Redaktion
Toronto, 22. November 2006. Queenston Mining Inc. (TSX: QMI, WKN: 879 030) gibt die Ergebnisse des 2006er Explorationsprogramms des Sierra Almoloya Projekts, das nahe der historischen Bergbaustadt Hildalgo de Parral im mexikanischen Bundesstaat Chihuahua liegt, bekannt.

Sierra Almoloya ist ein großes (17.500 ha) Projekt, das einen historischen Silber-, Blei-, Zink-, Golddistrikt bedeckt. Dort befinden sich über 50 Schächte, Stollen und Explorationsgruben, in denen mit Schaufel und Hacke die hochgradige Oxidkamine und Mantos ausgebeutet wurden. Die historischen Arbeiten der Cigarrero Mine begannen in den 1850er Jahren mit der Produktion von 1.250.000 t mit durchschnittlich 600 g/t Silber, 40% Blei, 25% Zink, 1% Kupfer und unterschiedlichen Goldgehalten. Vor 2006 gab es keine Bohrungen auf den primären Zielgebieten.

Sieben Diamantbohrlöcher über 3.008 m, die zwei dieser Gebiete auf dem Gelände zum Ziel hatten, wurden abgeschlossen. Der Höhepunkt des Programms war der Schnitt einer Serie von Zonen mit Oxidmineralisierung in Bohrloch C-06, 500 m westlich der Cigarrero Mine. Dieses Loch zielte auf die Struktur, die die Cigarrero Erzkörper enthält und schnitt eine neue 6,4 m breite Zone mit 9,8 g/t Silber, 0,23% Kupfer und 0,41% Zink, darunter ein Abschnitt mit 58,3 g/t Silber, 0,26 g/t Gold, 1,55% Kupfer und 2,80% Zink. Dieser Zone folgte ein 80,8 m breites Intervall intensiver Veränderungen, die stark oxidiertes Material enthielten, darunter 47,1 m mit 2,4 g/t Silber.

Open in new window


Zwei Bohrungen, H-01 und H-02, testeten eine große IP-Anomalie, die unter verändertem und mineralisiertem Kalkstein/Marmor auf dem Herradura Netz liegt. In den oberen Teilen der Bohrungen fanden sich zahlreiche silizifizierte und mineralisierte Marmore mit anomalen Gehalten an Blei, Zink und Silber bevor sich ein 10-15 m breiter Abschnitt aus Kalkstein anschloß. Diese Sohle wird als Ursache der IP-Anomalie interpretiert. Nahe des Bodens der Löcher wurde skarnartige veränderte Mineralisierung mit bis zu 2,21 g/t Gold über 1 m und 5 g/t Silber über 2,4 m in H-01 und 8,8 g/t Gold und 0,98% Zink über 0,6 m in H-2 gefunden. Die Skarnmineralisierung legt das Vorhandensein von verdeckten Intrusionen auf dem Projekt nahe.

Drei kurze Bohrungen, C-1, C-3 und C-4, testeten die IP-Anomalie 200 m nördlich der Cigarrero Mine. Jedes Loch schnitt 10-20 m starke Intervalle von ankeritischen Brekzien mit geringfügiger Mineralisierung ohne wesentliche Metallgehalte. Loch C-05 testete zwei gut definierte Magnetanomalien unweit der Cigarrero Mine. Die Löcher schnitten zwei mineralisierte Intervalle über 14 und 25 m, die zwischen zwei Diabas Gängen liegen. Den besten Gehalt lieferte ein Abschnitt von 6,5 m mit 5,78 g/t Silber und ein 0,9 m breiter Abschnitt mit 20,0 g/t Silber.

Die Bohrungen unweit der Cigarrero Mine haben Zonen intensiver Veränderung und Oxidation in Form von CRD´s (Karbonat Ersetzungskörper) geschnitten, für die der Silbergürtel in Zentralmexiko berühmt ist. In Loch C-06 fand sich die beste Mineralisierung, die als eine neue Zone interpretiert wird, die in der gleichen Regionalstruktur wie die Cigarrero Erzkörper liegt. Der Berater des Unternehmens hat die Ergebnisse von 2006 der Explorationsdatenbank hinzugefügt und bereitet einen Bericht für die weiteren Arbeiten vor.

Das Sierra Almoloya Bohrprogramm wurde von Brian V. Hall überwacht, der geologischer Berater und qualifizierte Person ist. Die Kerne wurden geteilt und zur Analyse an die Inspectorate Precious Metal Inc. mit Sitz in Nevada gesandt.

Queenston erhält 60% an dem Projekt von Western Copper Corp., wenn 1,5 Mio. US $ bis 30. Juni 2009 in die Exploration investiert werden, davon 200.000 US $ im ersten Jahr. Die Anforderung an die Explorationsausgaben des ersten Jahres ist erfüllt. Weitere 15% kann Queenston mit dem Abschluß einer Machbarkeitsstudie mit Produktionsentscheidung erhalten.

Queenston´s Kernprojekt sind fortgeschrittene Goldprojekte in Kirkland Lake, Ontario, und Cadillac, Quebec. Dort treibt das Unternehmen neue Goldentdeckungen auf den Upper Beaver und Wood-Pandora Projekten voran.


Für weitere Informationen kontaktieren Sie:

Charles E. Page, Präsident & CEO, (Anschluß 224)
Hugh D. Harbinson, Chairman, (Anschluß 225)





Für den Inhalt der Pressemeldung ist allein die Gesellschaft verantwortlich. Sie wurde weder von der TSX-Venture Exchange, noch von einem Dritten geprüft. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com bzw. www.sec.gov oder auf der Firmenwebsite! (zur Meldung)





Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Queenston Mining Inc.
Suite 1116 - 111 Richmond St. W.
Toronto, Ontario, M5H 2G4

Tel.: (416) 364 - 0001

www.queenston.ca
info@queenston.ca
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Queenston Mining Inc.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"